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Studierende sitzen im Hörsaal.

© picture alliance/dpa

Position: Fachhochschulen sollten Volljuristen ausbilden

Das alte Privileg der Universitäten bei der Ausbildung von Juristen ist sinnlos und überholt. Vieles machten die Fachhochschulen ohnehin besser, schreibt Juraprofessor Hans Paul Prümm von der HWR Berlin.

Es mehren sich die Stimmen derjenigen, die die Ausbildung zum Volljuristen auch an Fachhochschulen fordern. Das ist auch kein Wunder. Denn die Kritik am Jurastudium der Universitäten reißt nicht ab. Zugleich ist im Zuge der Umstellung von Bachelor und Master längst eine attraktive Alternative entstanden: Jenseits von Universitäten werden an Fachhochschulen Juristen für ein Berufsleben außerhalb des Richteramts oder der Tätigkeit als Rechtsanwalt qualifiziert. Der Anteil des juristischen Stoffs beträgt dabei mindestens 50 Prozent.

Abgeschlossen wird nicht wie beim universitären Volljuristen mit dem Staatsexamen, sondern mit dem Bachelor of Laws (LL.B.) oder dem Master of Laws (LL.M.). Die Absolventen sind beliebt. So bieten auch Universitäten den Bachelor oder den Master für Juristen an. Den Fachhochschulen bleibt umgekehrt aber die klassische Volljuristenausbildung versagt.  So verlangt es das Deutsche Richtergesetz.

Allerdings ist das alte Gesetz, beschlossen zu Zeiten, da es noch gar keine Fachhochschulen gab, inzwischen überholt. Die Fachhochschulen brauchen den Vergleich mit den Universitäten in der Juristenausbildung nicht zu scheuen.

Hans Paul Prümm, Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR).

© promo

Das sieht inzwischen auch das Bundesverfassungsgericht so. In den 1980er Jahren hatte es den Fachhochschulen vorgehalten, sie würden im Unterschied zu den Universitäten nur in sehr beschränktem Umfange forschen und lediglich anwendungsbezogen lehren. Im Jahr 2010 hat das Gericht diese Auffassung ausdrücklich aufgegeben. Es geht nun von der Wissenschaftlichkeit der Fachhochschulen – und der Berufsorientierung auch der universitären Ausbildung aus. Beide Hochschultypen ähneln sich an.

Das Jurastudium an einer Fachhochschule ist dabei oft sogar wissenschaftlicher orientiert als an einer Universität. So beenden die Universitätsabsolventen ihre Ausbildung mit dem Schreiben von Klausuren – einer weder wissenschaftlichen Standards noch praktischen Anforderungen entsprechenden Prüfungsform. Ganz anders in den am Bologna-Prozess orientierten juristischen Studiengängen an den Fachhochschulen: Hier muss jede/r Studierende zum Studienabschluss eine Thesis verfassen, die mit einer Workload zwischen 180 und 360 Stunden veranschlagt wird. Die Studierenden zeigen dabei ihre Fähigkeit, ein juristisches Thema mittels wissenschaftlicher Methoden und Techniken zu bearbeiten.

Zum Zweiten ist bekannt, dass die Universitäten die Grundlagenfächer Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und Rechtsmethodik im Studium angehender Volljuristen häufig vernachlässigen. Der Wissenschaftsrat hat dies erst im vergangenen Jahr erneut bemängelt. Dass es auch anders geht, zeigt der Studiengang Recht/Ius der Berlin Law School der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin: Hier sind die Grundlagenfächer in zwei Pflichtmodulen Bestandteil des Studiums; jede/r Studierende muss diese Module erfolgreich mit einer Prüfung abschließen.

FH-Studiengänge vermitteln den Bezug zur Praxis

Zum Dritten ist auf den höheren Praxisbezug der fachhochschulischen Ausbildung zu verweisen. Der Wissenschaftsrat formuliert das Grundproblem so: „Die Rechtswissenschaft ist durch eine Verklammerung von Theorie und Praxis geprägt. Sie ist Teil des Wissenschaftssystems und zugleich in besonderer Weise mit dem Rechtssystem verbunden“. Damit ist das juristische Studium gerade prädestiniert für ein Andocken an die Fachhochschulen (die in der englischen Übersetzung übrigens Universities of applied sciences heißen). Nicht nur, dass deren Professorinnen und Professoren grundsätzlich Praxiserfahrung haben müssen, sondern auch der Einbezug von „echten“ Praktika – im Gegensatz zu bloßen Hospitationen – in den fachhochschulischen Rechtsstudiengängen vermittelt den dortigen Studierenden schon während des Studiums den Bezug zur Praxis, der ja zum Wesen der Rechtswissenschaft gehört.

Didaktische Defizite bei der Juristenausbildung an der Uni

Zum Vierten: An den universitären Fachbereichen spielt Rechtsdidaktik nach wie vor eine untergeordnete Rolle. Das folgende Zitat aus einem juristischen Einführungsbuch von drei Universitätsprofessoren spricht Bände: „Für die Karriere als Wissenschaftler zählen didaktische Kenntnisse wenig. Kein Professor wird z. B. nach Tübingen berufen, weil er gute Vorlesungen hält. Was im Wissenschaftsbetrieb zählt, sind wissenschaftliche Veröffentlichungen und hohe fachliche Reputation.“ Die Ergebnisse bestätigen dies: 90 Prozent der universitären Jurastudierenden gehen zu privaten Repetitoren (also Nachhilfelehrern) und zahlen dafür; 30 Prozent eines Jahrgangs fallen durchs erste Examen. Dass die Fachhochschulen im didaktischen Bereich vorne liegen, wird auch von Universitätsprofessoren bestätigt: Hier spielt bei Berufungsverfahren und bei Leistungszulagen die gute Lehrveranstaltung sehr wohl eine Rolle.

Last but not least kommen diese fachhochschulischen Studienplätze den Steuerzahler auch preiswerter als diejenigen an universitären Fachbereichen.

Aus all diesen Gründen macht es Sinn, die volljuristische Ausbildung auch diesem Hochschultyp zu übertragen. Dies würde auch zum vom früheren Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig schon 1998 angemahnten „Mehr Wettbewerb“ führen.

Der Autor ist Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR).

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