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Reform des Urheberrechts: Mehr Wissen im Netz

Der Bundesrat hat die Reform des Urheberrechts beschlossen. Mehr Freiheit sollen aber nur Wissenschaftler genießen, deren Projekte aus Drittmitteln finanziert wurden.

Kurz vor Ende der Legislaturperiode hat der Bundesrat am vergangenen Freitag einer Reform des Urheberrechts zugestimmt. Der „dritten Korb“, den die schwarz-gelbe Koalition nach langem Zögern im Frühling auf den Weg gebracht hatte, wurde von der rot-grünen Mehrheit im Bundesrat angenommen.

Künftig steht damit wissenschaftlichen Urhebern ein „unabdingbares Zweitverwertungsrecht“ zu. Wissenschaftler dürfen ihre Arbeiten nach der kommerziellen Erstveröffentlichung in einem Fachverlag auch noch frei im Internet zugänglich machen, zum Beispiel in Open-Access-Datenbanken oder auf den Webseiten ihrer Hochschulen. Allerdings soll nur eine begrenzte Gruppe von wissenschaftlichen Urhebern von dem neuen Recht profitieren. Denn das Zweitverwertungsrecht greift nur dann, wenn die betreffende Forschung mindestens zur Hälfte aus Drittmitteln finanziert wurde. Außerdem muss der Urheber eine zwölfmonatige Sperrfrist einhalten, bevor er seine Arbeit im Netz zugänglich machen darf. Zahlreiche Wissenschaftsorganisationen hatten diese Einschränkungen im Vorfeld scharf kritisiert.

Weitgehender Konsens herrschte in Fachkreisen dagegen beim zweiten Teil der beschlossenen Urheberrechtsreform. Sie regelt den Umgang mit verwaisten Werken. Ist ein Urheber nicht bekannt oder selbst durch sorgfältige Recherche nicht mehr auffindbar, können seine Werke zukünftig trotzdem digitalisiert und im Internet zugänglich gemacht werden. Von dem Recht dürfen allerdings nur ausgewählte öffentliche Institutionen Gebrauch machen, etwa Archive oder Bibliotheken. Andere Wissensportale, wie Wikipedia, bleiben ausgeschlossen.

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