zum Hauptinhalt

Wissen: Spielräume für die Forschung „Eine große Enttäuschung“

Gesetz zur Wissenschaftsfreiheit ist auf dem Weg Kein Berliner Zentrum für Biodiversität: Die Forscher suchen nach einem Plan B.

Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen sollen ihre Finanzmittel künftig flexibler einsetzen können. Das sieht der Entwurf für ein Wissenschaftsfreiheitsgesetz vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschloss. Überflüssige Regularien würden abgebaut und Leistungsanreize verstärkt, erklärte dazu das Bundesforschungsministerium (BMBF). So dürften Fördergelder künftig über das Jahr der Bewilligung hinaus verwendet werden, Drittmittel können auch in Personalausgaben fließen. Profitieren sollen unter anderem die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Frauenhofer-Gesellschaft, die Max-Planck-Gesellschaft und die Helmholtz-Gemeinschaft.

Der Gesetzentwurf geht auf eine Pilotphase zum Wissenschaftsfreiheitsgesetz zurück, in der seit 2008 Elemente der Neureglungen erprobt wurden – mit Erfolg, wie das BMBF erklärt. Die Wissenschaftsorganisationen begrüßten die Gesetzesinitiative am Mittwoch als „wichtiges Signal für die Stärkung von Wissenschaft und Forschung“. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft warnte davor, dass die Außeruniversitären die neuen Freiheiten nutzen könnten, um Beschäftigungsbedingungen weiter zu destabilisieren. -ry

Im Institut für Biologie der Freien Universität Berlin (FU) herrscht Katerstimmung. Ein großes Vorhaben zur Biodiversitätsforschung ist gescheitert. Wie berichtet ist Berlin in der Konkurrenz um ein Zentrum der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Artenvielfalt den Unis in Leipzig, Jena und Halle unterlegen. Nach einem knappen Kopf–an- Kopf-Rennen, in dem dem Berliner Antrag bis zum Schluss von internationalen Gutachtern wissenschaftliche Exzellenz bescheinigt wurde, bekamen die ostdeutschen Unis Ende vergangener Woche am Hauptsitz der DFG in Bonn den Zuschlag.

Für den federführenden Berliner Biologen Matthias Rillig ist das Aus für sein Projekt „eine große Enttäuschung“. „Berlin hat deutschlandweit einmalige Bedingungen zu bieten“, sagt Rillig. Falls nicht eine alternative Finanzierung für das Biodiversitätszentrum etwa durch das Bundesforschungsministerium gelingt, könnte in der Tat ein großes Potenzial brachliegen: An dem Antrag beteiligt waren neben der FU auch die Humboldt- und die Technische Universität sowie die wissenschaftlichen Sammlungen des zur FU gehörenden Botanischen Gartens und des Naturkundemuseums mit seinem Schwerpunkt Biodiversität. Kooperieren wollten die Wissenschaftler der Berliner Unis und Sammlungen mit der Universität Potsdam und einer Reihe von Leibniz-Instituten, darunter denen für Gewässerökologie und für Wildtierforschung.

Ist der Berliner Antrag daran gescheitert, dass sich bei der entscheidenden Sitzung im Hauptausschuss der DFG kein Vertreter des Senats dafür eingesetzt hat? Dieser Vorwurf war aus DFG-Kreisen zu hören. Biologe Rillig sagt, er sei „überrascht“, dass nur ein Abteilungsleiter aus dem Brandenburger Wissenschaftsministerium in Bonn war. Bei der Begutachtung der Vorhaben im Januar in Eisenach wurde der Berliner Senat jedenfalls noch durch Jutta Koch-Unterseher, Abteilungsleiterin Forschung in der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung vertreten. „Sie war äußert engagiert, hatte große Fachkenntnis“, sagt Rillig. Doch für den Termin Ende vergangener Woche in Bonn fühlte sich die Verwaltung für Bildung und Wissenschaft zuständig. Auf Anfrage erklärte ein Sprecher, die Zuständigkeit für die DFG liege bei der Senatsverwaltung für Wissenschaft, weil es bei dem DFG-Antrag „primär um Hochschulforschung geht“.

Staatssekretär Knut Nevermann nahm jedoch an der entscheidenden Sitzung am vergangenen Freitag nicht teil, weil er in die Haushaltsberatungen des Senats involviert war. Nevermann erklärte am Mittwoch im Wissenschaftsausschuss, es sei „üblich, dass man einander vertritt“, Brandenburg habe ja das gleiche Interesse gehabt wie Berlin. Es ehre ihn aber, dass man ihm offenbar zugetraut hätte, das Blatt zugunsten von Berlin zu wenden. Allerdings müsse Berlin sich damit abfinden, dass in das „wissenschaftsgeleitete Verfahren“ auch manchmal „regionale Aspekte“ einbezogen werden. Berlin sei in der Vergangenheit von der DFG „relativ gut“ behandelt worden, was sich in der Exzellenzentscheidung in sechs Wochen hoffentlich fortsetzen werde.

Das ostdeutsche Konsortium konnte zusätzliche Finanzzusagen in die Waagschale werfen. Ergänzend zu den 33 Millionen Eurovon der DFG könne das Antragskonsortium noch die Hälfte des Betrages hinzufügen, heißt es. In Berlin habe es ähnliche Zusagen gegeben, ist zu hören. So wollten die fünf beteiligten Leibniz-Institute zusätzlich zu den sechs beantragten Professuren je einen Juniorprofessor oder Nachwuchsgruppenleiter bereitstellen. Jetzt fahnden die Berliner Forscher nach einen Plan B für die Finanzierung. Amory Burchard/Anja Kühne

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false