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Theologie: Was der Bischof an der Uni darf

Das Vetorecht der katholischen Kirche bei der Besetzung bestimmter Professuren an bayerischen Universitäten steht seit Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Ansbach auf dem Prüfstand.

Sieben Hochschullehrer hatten gegen die Universität Erlangen und den Freistaat Bayern geklagt. Sie sehen sich im Berufungsverfahren für den Konkordatslehrstuhl für Praktische Philosophie benachteiligt, weil sie nicht katholisch sind.

Die bei den Erziehungswissenschaften angesiedelten Konkordatslehrstühle können nur mit Zustimmung des jeweiligen Bischofs besetzt werden. Es gibt je drei solche Lehrstühle an den sieben bayerischen Universitäten. Die Kläger verweisen darauf, dass der Staat dem Grundgesetz zufolge die Professuren nur nach Leistung besetzen dürfe. Andernfalls würden die Bewerber diskriminiert, was auch gegen das seit 2006 geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoße. Die Universität machte dagegen geltend, die Konfessionszugehörigkeit spiele im Berufungsverfahren keine Rolle. Über den Berufungsvorschlag werde unabhängig entschieden. Erst danach komme der Bischof ins Spiel. dpa

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