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Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) am Mittwochabend in Stanford.

© dpa

Ursula von der Leyen behält Doktortitel: Im Entspannungsbad

32 Plagiate, aber kein Fehlverhalten: Ursula von der Leyen darf ihren Doktortitel behalten. Die Entscheidung der Uni bleibt erklärungsbedürftig. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Tilmann Warnecke

Um Entspannungsbäder geht es unter anderem in der Doktorarbeit von Ursula von der Leyen, und ein solches kann die Verteidigungsministerin jetzt erst einmal nehmen. Die Medizinische Hochschule Hannover hat sie davonkommen lassen. „Klare Mängel“ haben die Kommission „Gute Wissenschaftliche Praxis“ und der Senat der Hochschule zwar in Leyens Doktorarbeit erkannt. Behalten darf Leyen ihren Titel – anders als ihre ehemaligen Ministerkollegen Annette Schavan und Karl Theodor zu Guttenberg – dennoch. Denn eine Täuschungsabsicht hat die Uni nicht gesehen. Ganz im Gegenteil lobt sie sogar den wissenschaftlichen Wert der Dissertation, der mehr wiege als die fehlenden Quellenangaben. Nicht einmal eine Rüge hat die Uni daher ausgesprochen.

Ein Freispruch erster Klasse also? Ganz so einfach ist es nicht. Auch die Uni hat in ihrer Prüfung bestätigt, dass Leyen an 32 Stellen plagiiert hat – in einer Arbeit, die wohlgemerkt nur 62 Seiten hat. Dass das „kein Fehlverhalten“ sein soll, wie die Uni sagt, bleibt erklärungsbedürftig. Bisher sind Gerichte in solchen Fällen immer vom Gegenteil ausgegangen. Die Hochschule setzt sich darüber hinweg. Leyen muss das nicht bekümmern – sauber arbeitende Doktoranden schon.

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