Verfassungswidrig : Professoren verdienen zu wenig

14.02.2012 19:24 Uhrvon und
Deutschlands Professoren können mit höherer Besoldung rechnen. Foto: dpa
Deutschlands Professoren können mit höherer Besoldung rechnen. - Foto: dpa

Update Bundesweit könnten nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Professorenbesoldung ein Drittel der Hochschullehrer mehr Geld bekommen. Besonders betroffen ist Berlin.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Professorenbesoldung haben erste Länder Konsequenzen angekündigt. Hessen will die W-Besoldung neu zu ordnen, dabei aber an den Leistungszuschlägen festzuhalten. „Diese Leistungsanreize bilden eine feste zweite Säule der Besoldung, auch wenn sie zurzeit nicht als klare gesetzliche Ansprüche verbrieft sind“, erklärte Wissenschaftsministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU).

Auch die Berliner Wissenschaftssenatorin Sandra Scheeres (SPD) will das Urteil gemeinsam mit der Innenverwaltung prüfen.

Das Urteil habe bundesweite Bedeutung, sagte Scheeres. „Daher werde ich mich dafür einsetzen, dass sich Bund und Länder im Rahmen überregionaler Gremien über das weitere Vorgehen austauschen."

Die Berliner Unipräsidenten forderten den Senat auf, die Besoldung schnell anzuheben und die Zuschüsse der Hochschulen dafür zu erhöhen. „Wir können jetzt nicht die Zahl der Professuren reduzieren“, sagte FU-Präsident Peter-André Alt. Für Berlin könnte die Umsetzung des Urteils „relativ teuer werden“.

Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) forderte die Länder auf, das Urteil rasch umzusetzen und junge Hochschullehrer besser zu bezahlen. Eine Finanzspritze des Bundes schloss sie aus: „Die Personalausgaben sind einzig und allein Sache der Länder. Da sind die Zuständigkeiten klar zugeordnet.“ Bernhard Kempen, Präsident des Hochschulverbandes, nannte das Urteil „einen Meilenstein für das deutsche Wissenschaftssystem“. Die gesamte Professorenbesoldung gehöre jetzt auf den Prüfstand. Der Anwalt des Klägers, Wolfgang Löwer, Staatsrechtler in Bonn, zeigt sich „in vieler Hinsicht zufrieden“ mit dem Urteil.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag Vormittag entschieden, dass die Besoldung junger Professoren in Hessen verfassungswidrig niedrig ist. Die Hochschullehrer hätten Anspruch auf ein deutlich höheres Grundgehalt und ein einklagbares Recht auf Zahlung von Leistungszulagen, wie das Bundesverfassungsgericht in einem in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied. Jetzt muss das Land die Professoren-Besoldung bis Januar 2013 reformieren.

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