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WARTEZEIT: Karlsruhe soll prüfen

Das Bundesverfassungsgericht soll sich erneut mit dem Problem jahrelanger Wartezeiten auf Studienplätze befassen. Einen entsprechenden Beschluss hat am Dienstag das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gefasst, wie ein Sprecher mitteilte.

Das Bundesverfassungsgericht soll sich erneut mit dem Problem jahrelanger Wartezeiten auf Studienplätze befassen. Einen entsprechenden Beschluss hat am Dienstag das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gefasst, wie ein Sprecher mitteilte. Die Kammer kam im Fall eines Bewerbers, der seit zehn Semestern auf einen Medizinstudienplatz wartet, erneut zu der Auffassung, das Vergabeverfahren sei verfassungswidrig. Auch Bewerber mit schwächeren Abiturnoten müssten eine realistische Chance auf Zulassung haben. Der heute 25 Jahre alte Kläger hatte im Jahre 2007 sein Abitur mit der Note 2,8 bestanden. Damit werde er frühestens nach sieben Jahren einen Studienplatz in der „Wartezeitquote“ bekommen, moniert das Gericht. Es ist zuständig für alle Verfahren gegen die in Dortmund ansässige Stiftung für Hochschulzulassung, die frühere ZVS. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im vergangenen Jahr einen Vorstoß des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zurückgewiesen. dpa/Tsp

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