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Wissen: Was der Bachelor braucht

Soll der Bund sich ganz aus der Gesetzgebung für die Unis zurückziehen? Ein Schlagabtausch im Bundestag

Der Bund zieht sich aus der Hochschulgesetzgebung zurück. Das Hochschulrahmengesetz (HRG), das seit 1975 für vergleichbare rechtliche Rahmenbedingungen in der Bundesrepublik gesorgt hat, tritt am 30. September 2008 außer Kraft. Und das zu einem Zeitpunkt, da so gut wie alle Studiengänge auf Bachelor und Master umgestellt werden und sich über 40 Staaten Europas auf einen einheitlichen Hochschulraum vorbereiten.

Die Abschaffung des HRG folgt zwingend aus der Änderung des Grundgesetzes im Zuge der Föderalismusreform. Aber soll der Bund auch auf die Restkompetenzen verzichten, bei den Zulassungen der Studenten und den Abschlüssen die Rahmenbedingungen vorzugeben? Bundeswissenschaftsministerin Annette Schavan sieht hier keinen Gesetzgebungsbedarf mehr, die Länder hätten das Wesentliche bereits geregelt.

Zugleich stellt sich jedoch heraus, dass durch die Umstellung der Studiengänge auf Bachelor und Master die Mobilität der Studenten innerhalb Deutschlands nicht gefördert wird. Und es zeigt sich, dass zwar der bundesweite Numerus clausus zurückgeht. Gleichzeitig aber verhängen die Hochschulen im Einvernehmen mit den Ländern einen ausufernden Numerus clausus für immer mehr Spezialstudiengänge mit dem Bachelor- und Masterabschluss. Außerdem werden die Studiengänge nicht mehr staatlich genehmigt, sondern von Fachleuten akkreditiert. Nur ist diese Akkreditierung teuer und bei vielen Hochschulen äußerst unbeliebt. Baden-Württemberg hat sogar eine zeitweilige Aussetzung des Akkreditierungsverfahrens eingeleitet.

Für Zulassung und Abschlüsse gäbe es also viel bundeseinheitlich zu regeln. Deswegen hat der Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung eine Expertenanhörung zum Hochschulrahmengesetz angesetzt.

Die radikalste Position vertrat dabei Baden-Württembergs Wissenschaftsminister Peter Frankenberg: „Es ist völlig belanglos, ob der Bachelor staatlich anerkannt wird oder nicht“, sagte Frankenberg. Arbeitgeber sähen sich heute die Curricula an und die Erklärungen im Diploma Supplement, einer Beilage zur Prüfungsurkunde. „Entscheidend ist, welchen Ruf die Hochschule besitzt, von der der Absolvent kommt“, sagte der Minister. Angesichts dieser Realität werde Baden-Württemberg auf jeden Fall von einer möglichen Bundesregelung für Zulassung und Abschlüsse abweichen.

Frankenberg kommt aus einem Land, dessen Hochschulen, vier davon Eliteuniversitäten, einen guten Ruf besitzen. Kein Wunder, dass sich Professor Frank Nullmeier von der Universität des kleinen Stadtstaates Bremen herausgefordert sieht: Wenn man Frankenbergs Modell bei der Zulassung der Studenten und bei der Anerkennung der Abschlüsse folgen sollte, dann bekomme Deutschland eine „Status-Konkurrenz“. Der Status einer Hochschule „darf nicht zum einzig entscheidenden Kriterium werden“. Vielmehr müsse gesichert werden, dass die Bachelor- und Masterabschlüsse nicht in Deutschland, sondern auch in Europa anerkannt würden.

Die sächsische Wissenschaftsministerin Eva-Maria Stange (SPD) verdeutlichte die Gegenposition zu Frankenberg: Es wäre wünschenswert, die Hochschulzulassung und die Hochschulabschlüsse durch den Bund in einem Gesetz zu regeln. Stange verwies auf den Vorstoß von Bundeswissenschaftsministerin Schavan, die ein Zentralabitur für ganz Deutschland im Interesse von vergleichbaren Bedingungen bei der Hochschulzulassung gefordert hatte. Die Vertreter der Gewerkschaften argumentierten bei der Anhörung wie Stange: Die Studenten brauchten verlässliche Mindeststandards für die Anerkennung der Studienmodule und Studienabschlüsse. Die Kultusministerkonferenz sei ein zu unbewegliches Instrument, um bundeseinheitliche Regelungen zu ermöglichen, erklärte zum Beispiel der Vertreter des DGB, Joachim Koch-Bantz. Die Studentenvertreterin Regina Weber forderte Bundeswissenschaftsministerin Schavan auf, im Interesse von vergleichbaren Studienbedingungen von der Gesetzgebungskompetenz des Bundes Gebrauch zu machen.

Ganz anders klangen die eher konservativen Hochschulvertreter: Der Vorsitzende des Hochschulverbandes, Professor Bernhard Kempen, verwies auf die Verfassungslage, wonach jetzt die Länder das Sagen haben. Es sei nicht ratsam, dass der Bund die ihm verbliebene Gesetzgebungskompetenz für Zulassungen und Abschlüsse wahrnehme, wenn die Länder davon ohnehin abweichen könnten. Man werde ja sehen, ob die Kultusministerkonferenz die Kraft zu der ihr nun zufallenden Aufgabe der bundesweiten Koordinierung aufbringen werde.

In diesem Sinne äußerte sich auch der Präsident der Humboldt-Universität, Christoph Markschies, der als neues Instrument Verabredungen zwischen den Hochschulen und den jeweiligen Ländern ins Spiel brachte. Auch die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz, Margret Wintermantel, fordert, dass die Hochschulen mit den Ländern Zielvereinbarungen aushandeln, damit eine bessere Betreuung für die Studenten in den neuen Studiengängen mit dem Bachelor- und Masterabschluss erreicht werden könne.

Offen bleibt die Frage, wie sich die Parteien des Bundestages im weiteren Verfahren mit der nüchternen Analyse des Verfassungsexperten Hans Meyer auseinandersetzen. Der ehemalige Präsident der Humboldt-Universität warnte davor, die zentralen Fragen der Zulassungen und Abschlüsse einem Staatsvertrag zwischen den 16 Ländern und dem Bund zu überlassen: „Staatsverträge sind nicht der goldene Weg.“ Die Länderparlamente geraten dann in eine „Ratifizierungsfalle und können nur ablehnen oder zustimmen, aber nichts mehr verändern“. Für den Bund lohne es sich, von seiner Rahmengesetzgebung für Zulassungen und Abschlüsse Gebrauch zu machen, weil die Länder nach der neuen Rechtslage von dem Bundesgesetz nur in Details abweichen dürften.

Uwe Schlicht

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