zum Hauptinhalt
Jan-Martin Wiarda

© PR

„Wiarda will’s wissen“: Eine Daten-ID für alle

Der Zugang zu vielen Daten von Ämtern, Behörden oder Unternehmen könnte für die Wissenschaft sehr hilfreich sein. Das wäre auch unter Beachtung des Datenschutzes möglich.

Eine Kolumne von Jan-Martin Wiarda

Man stelle sich vor, jeder Bürger hätte eine individuelle Daten-ID, und die Arbeitsagenturen würden sie genauso zum Abspeichern seiner Daten nutzen wie die Krankenkassen oder die Hochschulen. In Deutschland spräche man schnell vom „gläsernen Bürger“, in manch anderem Land von einer gelungenen Verknüpfung unterschiedlicher Datenbanken. Die gerade für die Forschung völlig neue Möglichkeiten eröffnen würde.

Die Mentalitäten unterscheiden sich, die Rechtslage dagegen nicht. Seit 2018 gilt in der gesamten Europäischen Union dieselbe Datenschutz-Grundverordnung, die DSGVO. Doch während in Skandinavien, Österreich oder anderen Ländern Wissenschaftler zu Forschungszwecken Zugang zu vielen Daten von Ämtern, Behörden oder Unternehmen erhalten, wird ihnen dieser in Deutschland noch allzu oft mit Verweis auf den Datenschutz verwehrt. Obwohl man die Daten so verpacken kann, dass kein Rückschluss auf die Identität einzelner Personen möglich ist.

Das hat Folgen. Je weiter die Digitalisierung fortschreitet, je mehr Daten zur Verfügung stehen, desto veritabler wird Deutschlands Rückstand als Forschungsstandort. Als Biontech den Aufbau eines Forschungszentrums in Großbritannien ankündigte, sagte Firmenchef Ugur Sahin, in der Corona-Zeit hätten dort Nationaler Gesundheitsdienst, Forschungseinrichtungen, die Aufsichtsbehörde und der Privatsektor „beispielhaft zusammengearbeitet“.

Die Ampel hat ein Forschungsdatengesetz versprochen, das auch hierzulande den Zugang zu Daten für die öffentliche und die private Forschung „umfassend verbessern sowie vereinfachen“ soll. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fordert denn auch in einer aktuellen Stellungnahme zum Gesetzesvorhaben den „Abbau von rechtlicher Fragmentierung im Datenschutz“, insbesondere durch eine einheitliche Auslegung der DSGVO“.

Eine Daten-ID für alle ist das noch nicht. Aber wissenschaftliche Erkenntnis darf nicht mehr vom Goodwill oder dem Mut in den Ämtern und Unternehmen abhängen, die auf den Daten sitzen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false