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Wissen: Wie man eine Universität regiert TU-Kuratorium will neue Strukturen verlängern

Wie steht es um die Autonomie der Berliner Hochschulen und ihre eigenen Regierungsstrukturen? Mit dieser Frage hat sich derzeit die Technische Universität (TU) zu beschäftigen, diskutiert sie doch über die Verlängerung ihrer Grundordnung.

Wie steht es um die Autonomie der Berliner Hochschulen und ihre eigenen Regierungsstrukturen? Mit dieser Frage hat sich derzeit die Technische Universität (TU) zu beschäftigen, diskutiert sie doch über die Verlängerung ihrer Grundordnung. Im Kern geht es um die Ausgestaltung der „Erprobungsklausel“, die in den Neunzigern ins Hochschulgesetz eingefügt wurde – und um die Frage, wie dauerhaft die neuen Strukturen sein können.

Mit der „Erprobungsklausel“ wurden damals „für eine begrenzte Zeit“ Abweichungen von 70 der wichtigsten Paragrafen des Hochschulgesetzes zugelassen, um „neue Modelle der Leitung, Organisation und Finanzierung zu erproben“. Die Folge: Die Präsidenten wurden für alle strategischen Entscheidungen gestärkt. Zu ihrer Unterstützung und Kontrolle wurden Kuratorien neuer Art eingerichtet, in denen Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Politik zusammen mit Universitätsvertretern die Weichen für grundsätzliche Entscheidungen stellen. Die Humboldt-Universität beschloss schon 1997 die erste Reformsatzung nach diesem Modell der Erprobungsklausel, die Freie Universität folgte 1998. Nur die TU ließ sich bis 2005/2006 Zeit. Jetzt musste die TU die Wirkung ihrer Reformsatzung von Experten beurteilen lassen. Das Expertenurteil ist ganz überwiegend positiv ausgefallen.

Änderungen sollen dennoch in diesem Wintersemester vorgelegt werden. Wenn es um die Reformsatzung geht, haben der Wissenschaftssenator und das Kuratorium alter Art, das nach dem Muster eines Rundfunkrats mit Vertretern der Universität, Funktionären der Interessenverbände und Parteien besetzt ist, das letzte Wort.

Es dauerte nur eine halbe Stunde, als sich in der vergangenen Woche nun das Kuratorium alter Art über das Thema austauschte. TU-Präsident Jörg Steinbach erklärte, es liege im Interesse der Uni, „dauerhaft auf der Grundlage einer noch zu ändernden Grundordnung“ weiterarbeiten zu können. Staatssekretär Knut Nevermann, der in Vertretung von Senator Jürgen Zöllner die Sitzung leitete, stellte allerdings noch mal heraus, das Berliner Hochschulgesetz ermögliche in der Erprobungsklausel solche Reformsatzungen „nur für eine begrenzte Zeit“. Das sei die Rechtslage. Ohnehin mache die Erprobungsklausel das Berliner Hochschulgesetz zu einem der liberalsten Hochschulgesetze in der Bundesrepublik.

Einstimmig beschied schließlich das Kuratorium: Die Gremien- und Leitungsstrukturen, wie sie in der Grundordnung geregelt seien, sollten fortgesetzt werden. Damit solle die Erprobungsklausel in eine zweite Phase eintreten.

Vor diesem Hintergrund können die Berliner Universitäten nur hoffen, dass die zum Teil sehr gegensätzlichen Positionen der Parteien in der Hochschulpolitik nach der Abgeordnetenhauswahl im September eine erneute Novellierung des Hochschulgesetzes verhindern und auf diese Weise die Erprobungsklausel noch lange erhalten bleibt.Uwe Schlicht

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