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Wie Raphael Lemkin den Genozid-Begriff prägte: Das Unfassbare benennen

Eine Ausstellung im Berliner Pilecki-Institut über den polnisch-jüdisch-amerikanischen Juristen Raphael Lemkin, der den Genozid-Begriff prägte.

„Die Ermordung eines Individuums ist ein Verbrechen. Ist es dagegen kein Verbrechen, mehr als eine Million Menschen zu töten?“ Diese inzwischen berühmte Frage des damals 20-jährigen polnischen Jurastudenten Raphael Lemkin 1920 an seinen Professor an der Universität Lwów ist das Leitmotiv des Lebens dieses herausragenden polnischen Juristen geworden.

Ihm widmet nun das Pilecki-Institut Berlin am Pariser Platz 4A, die etwas textlastige, aber informative Ausstellung „Lemkin. Zeuge des Genozid-Jahrhunderts“ mit Fotos und Dokumenten, die noch bis zum 23. März zu sehen ist.

Den Werdegang Lemkins, dem die Rechtsprechung den Begriff Genozid und die Genozid-Konvention der Vereinten Nationen von 1948 verdankt, zeichnet die Ausstellung an sechs Stationen nach. Sie beleuchtet vor allem Lemkins Leben vor dem Zweiten Weltkrieg, seine kulturelle und historische Prägung.

Geboren wurde er am 24. Juni 1900 in dem polnischen Dorf Bezwodna bei Wolkowysk, das damals unter russischer Herrschaft stand. Seine jüdische Familie lebte außerhalb des den Juden vom zaristischen Russland zugewiesenen Siedlungsgebiets. Nach dem Abitur studierte Lemkin Jura an der Lwówer Jan-Kazimierz-Universität, die die bedeutendste juristische Fakultät des Landes hatte.

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Schon als junger Mann interessierte sich Lemkin für das Schicksal von Menschen, die aus nationalen oder religiösen Gründen verfolgt wurden. Einen tiefen Eindruck machte auf ihn der Roman „Quo Vadis“ des polnischen Schriftstellers Henry Sienkiewicz über die Christenverfolgung unter Nero im alten Rom.

Ausschlaggebend war der Völkermord an den Armeniern

„Ich sah eine Gruppe von Menschen, die kollektiv zum Tode verurteilt wurden, aus keinem anderen Grund als dem, dass sie an Christus glaubten. Und niemand konnte ihnen helfen“, schrieb er später. Der Massenmord an den Armeniern während des Ersten Weltkrieges animierte ihn zu der oben zitierten Frage an seinen Professor.

Auch die antijüdischen Pogrome von 1903 bis 1906 in Russland beschäftigten Lemkin. Genau verfolgte er den Prozess gegen Soghomon Tehlirian, der den nach Berlin geflüchteten Verantwortlichen für den Völkermord an den Armeniern, Innenminister Talaat Pascha, 1921 in Berlin erschossen hatte. Für den Studenten Lemkin stand fest, kein Staat habe das Recht, Millionen von Menschen umzubringen.

In einem Ausstellungsraum sind Stelen und Vitrinen mit Bildern und Texten zu sehen.
Blick in die Ausstellung "Lemkin. Zeuge des Genozid-Jahrhunderts" im Pilecki-Institut in Berlin.

© Rolf Brockschmidt

Das Strafrecht autoritärer Staaten, das der Sowjetunion von 1922 und das des faschistischen Italiens, untersuchte Lemkin in zwei Studien. Für eine Strafrechts-Konferenz in Madrid 1933 führte er die Begriffe „Barbarei“ und „Vandalismus“ in die Völkerrechts-Diskussion ein. Er warnte früh vor den Gefahren durch totalitäre Staaten.

In Nürnberg setzte sich der Genozid-Begriff noch nicht durch

Der Überfall auf Polen durch Deutschland und die Sowjetunion kostete Millionen von Polen das Leben, Lemkin verlor fast seine ganze Familie im Holocaust. Auf Einladung eines amerikanischen Juristen konnte er selbst auf Umwegen in die USA fliehen und an der Duke University in Durham intensiv an dem Begriff des Genozids, den er aus genos (Volk, Stamm) und cide (Tötung) zusammensetzte, arbeiten. Die ungeheuren Verbrechen während des Zweiten Weltkrieges waren seiner Ansicht nach mit den bisherigen Kategorien nicht zu fassen.

Lemkin wurde bei den Amerikanern Berater für den Militärgerichtshof in Nürnberg, doch gelang es ihm nicht, den Straftatbestand des Genozids hier einzubringen. Die Alliierten hätten es versäumt, durch den Prozess „die Hitler der Zukunft“ zu verhindern, war seine feste Überzeugung.

Als dann die Vereinten Nationen 1945 gegründet wurden, setzte sich Lemkin unermüdlich für die Verabschiedung einer Genozid-Konvention ein, was erst im Dezember 1948 gelang. Die amerikanische Regierung ratifizierte sie allerdings erst 1988.

Lemkin starb verarmt und einsam 1959 an einem Herzinfarkt. Im Epilog der Ausstellung wird darauf verwiesen, dass Lemkins herausragendes Erbe in den internationalen Tribunalen zu Jugoslawien, Ruanda und Kambodscha und im Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag weiterlebt.

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