zum Hauptinhalt

Wissenschaftlicher Nachwuchs: Ein Gesetz gegen zu kurze Befristungen

Die SPD-Fraktion im Bundestag fordert, eine Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes müsse noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden. In der ersten Qualifizierungsphase sollten Verträge mindestens 24 Monate laufen.

Die Hochschulen wollen es, Parteien und Gewerkschaften fordern es schon lange – und im Koalitionsvertrag steht es auch: Für den wissenschaftlichen Nachwuchs muss mehr getan werden, Karrieren sollen möglichst planbar sein. Dass 84 Prozent der wissenschaftlichen Mitarbeiter an Hochschulen befristet beschäftigt sind und die Hälfte der Verträge eine Laufzeit von unter einem Jahr hat, gilt weithin als nicht mehr hinnehmbar.

Die große Koalition sieht in erster Linie die Hochschulen in der Pflicht, etwas zu ändern. Dem hat die Hochschulrektorenkonferenz mit dem im Mai beschlossenen Orientierungsrahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses entsprochen. Was fehlt, ist ein Gesetz, das Mindeststandards bei der Befristung auch verbindlich und einklagbar macht.

Die SPD-Fraktion im Bundestag drängt nun zur Eile. Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) solle die im Koalitionsvertrag angekündigte Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes von 2007 noch in diesem Jahr auf den Weg bringen, forderte SPD-Hochschulexpertin Simone Raatz am Montag. In der ersten Qualifizierungsphase sollten Verträge mindestens 24 Monate laufen. Dass Promovierende ausreichend Zeit für ihre Dissertation haben, müsse durch eine Betreuungsvereinbarung gesichert sein, heißt es in einem Eckpunktepapier der SPD. Befristungen in Drittmittelprojekten sollen an deren Laufzeit gebunden sein. Und Erziehungszeiten müssten in jedem Fall auf den gesamten Zeitraum der Befristung – in der Regel sechs Jahre vor und sechs Jahre nach der Promotion – angerechnet werden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false