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Politisch aktiv. Patrick Luzina, Ex-FU-Student, will wieder rein.

© Thilo Rückeis

Zwangsexmatrikulation: Zu langsam: FU Berlin wirft Studenten raus

Der Student Patrick Luzina hat langsamer studiert, weil er politisch aktiv war und sein Studium durch einen Nebenjob finanzieren musste. Der FU war er zu langsam. Sie exmatrikulierte ihn. Hinnehmen will er das nicht.

30 Stunden in der Woche hat die Politik oft aufgefressen, sagt Patrick Luzina. Sein Kampf für den „Master für alle“ und für den achtsemestrigen Bachelor, die Treffen mit der Hochschulrektorenkonferenz: Es gab viel, um das er sich als Sprecher von „Campus Grün“ kümmern musste. Dazu kam der Nebenjob, mit dem er sein Studium finanziert. Manchmal kam er gerade mal dazu, einen einzigen Schein pro Semester zu machen.

Seit Beginn seines Studiums ist der 32-jährige Patrick Luzina hochschulpolitisch aktiv, zuletzt war er drei Jahre im Bundesvorstand der Grünen Hochschulgruppen. Sein Einsatz könnte ihn nun seine Studienberechtigung kosten. Denn die Freie Universität, wo er seit 2006 am Otto-Suhr-Institut Politik auf Diplom studiert, hat ihm vor einigen Wochen per Post mitgeteilt, dass sie ihn exmatrikuliert hat. Grund: Er ist zu langsam.

Wie lange darf ein Student studieren? Die Studierendenvertreter in den Asten sind für Selbstbestimmung. Jeder soll selbst entscheiden können, wie schnell er ist. Erst recht, da Studierende unterschiedlich belastet sind: Die meisten müssen jobben, manche haben Kinder, wieder andere haben gesundheitliche Schwierigkeiten. Jeder nach seiner Façon – für frühere Generationen war das völlig normal. Mit 17 oder gar mit 22 Semestern wurde noch in den neunziger Jahren niemand an der FU schief angeguckt. Doch die Zeiten haben sich geändert.

Luzina würde jetzt sein 13. Semester beginnen. Vor knapp zwei Jahren wurde er zu einem Beratungsgespräch gebeten, weil schon damals absehbar war, dass er mehr als die neun Semester Regelstudienzeit bis zum Abschluss brauchen würde. Gemeinsam mit einem Professor entwarf er einen Zeitplan für noch fehlende Seminare und Hausarbeiten. Zwei Semester planten sie dafür ein. Ja, erinnert Luzina sich, er habe das unterschrieben. Auf eine drohende Exmatrikulation im Fall der Nichterfüllung dieser Auflagen habe ihn damals aber niemand hingewiesen.

Im Juni meldete sich die FU wieder bei ihm und forderte eine Begründung, warum er noch immer nicht fertig sei. Diesmal drohte die Universität ausdrücklich mit Exmatrikulation. Luzina, der meinte, nun ein Ende absehen zu können („in drei bis vier Semestern“), wollte das nicht hinnehmen. Beim Asta der TU Berlin ließ er sich rechtlich beraten. Ihm wurde mitgeteilt, die FU habe für ihre Berufung auf das Beratungsgespräch keine rechtliche Grundlage. Das teilte Luzina seiner Uni mit. Doch statt einer Antwort auf sein Schreiben erhielt er im August seine Exmatrikulation, die Uni blieb bei ihrer Version. Weil Luzina auch auf seiner bestand, hat er beim Berliner Landesverwaltungsgericht Klage eingereicht. Er fühlt sich für sein politisches Engagement und seine Arbeit im Büro eines Abgeordneten der Berliner Grünen bestraft. „Am Institut wird doch immer gefordert, dass wir Theorie und Praxis verbinden sollen“, sagt er. „Wie sollen wir denn sonst Einblicke und Kontakte in die Politik bekommen?“ Bei Campus Grün kämpft Luzina seit Langem für „individuelle Bildungsbiografien“, für das Grundrecht auf freie Berufswahl, gegen Zwangsberatungen und für die Möglichkeit, eine Prüfung so oft wie nötig zu wiederholen.

Luzina vermutet, dass hinter dem Handeln der FU vor allem „unternehmerische“ Gründe stehen, weil die Uni für Langzeitstudierende kein Geld vom Senat bekommt. Auch Christine Ilgert vom Asta der TU, vermutet finanzielle Motive: Die FU wolle sich vor allem der verbliebenen 2800 Studierenden in den auslaufenden Diplom- und Magisterstudiengängen entledigen. Etwa einmal im Monat komme jemand mit einer Drohung auf Exmatrikulation in die Beratungsstunde. Meistens sind es Diplom- oder Magisterstudierende, sagt Ilgert.

Grenzenlos studieren? Widerspruch auch in der Linkspartei

Politisch aktiv. Patrick Luzina, Ex-FU-Student, will wieder rein.
Politisch aktiv. Patrick Luzina, Ex-FU-Student, will wieder rein.

© Thilo Rückeis

Die FU hingegen beruft sich auf ihre Satzung für Studienangelegenheiten. Danach müssen Studierende aller Studiengänge in ein Beratungsgespräch, wenn sie einen Studienabschnitt um mehr als zwei Semester überschritten haben. Den Studierenden wird eine Frist gesetzt. Ihre „persönlichen Umstände“ müssen dabei berücksichtigt werden.

Luzinas Fall dürfte nun Wasser auf die Mühlen vieler FU-Studierender sein. Seit Monaten kämpfen sie gegen die Pläne zu einer neuen Rahmen- und Studienprüfungsordnung (RSPO) der FU. Diese neue Ordnung soll die bisher geltende FU-Satzung ablösen, die gerade auf Luzina angewandt wird. Doch auch der neuen RSPO nach sollte es verpflichtende Beratungen für langsame Studierende, Auflagen und die Möglichkeit der Exmatrikulation geben – wie gehabt unter Berücksichtigung „persönlicher Umstände“. Studierendenvertreter haben jedoch immer wieder erklärt, die Studierenden blieben so von der Willkür der beratenden Professoren abhängig. Nach vielen Protesten gelang es FU-Studierenden im Juni, die „Zwangsberatung“ und die „Zwangsexmatrikulation“ aus dem RSPO-Entwurf zu kippen. Wird die RSPO im Wintersemester verabschiedet, kann es einen weiteren Fall Luzina an der FU nicht mehr geben – dann heißt es wie früher: Jeder nach seiner Façon.

Grenzenlos studieren? Das wünschen sich nicht alle Studierenden. So forderte die Junge Union gerade erst die Abschaffung der Asten, weil sie ein Auffangbecken für Bummelstudenten seien. Aber sogar in der Linkspartei gibt es Stimmen gegen ein anything goes: „Die Gesellschaft stellt für einen Studienplatz viel Geld zur Verfügung, sie hat auch Anforderungen“, hat der Berliner Abgeordnete Wolfgang Albers einmal klargestellt: „Der Studienplatz ist kein Privatbesitz.“

Luzinas Anwalt Matthias Trenczek hat dem Studenten empfohlen, sofort gegen die Exmatrikulation zu klagen. Er glaubt, dass er gute Chancen hat, wieder an die FU zurückzukehren. Denn solange man ein rechtliches Interesse am Studium geltend machen kann – also wie Luzina wirklich weiterstudieren will – gibt es in Trenczeks Augen keinen Grund für das Gericht, der Uni Recht zu geben. Auch die Auflagen, die die FU Luzina gemacht hat, hält der Anwalt für zweifelhaft.

Die Zahl der gegen ihre Exmatrikulation Klagenden liegt jährlich „im niedrigen einstelligen Bereich“, heißt es aus der FU. Üblicherweise kommt es zwischen der FU und dem Kläger zu einem außergerichtlichen Vergleich. Darauf hofft auch Luzina. Er dürfte weiterstudieren, müsste aber die Kosten des Verfahrens tragen.

Anfang September ist Luzina von seinem Sprecheramt bei Campus Grün zurückgetreten. Er will jetzt „erst mal studieren“. Sein Diplom-Studiengang läuft 2016 aus. Bis dahin schafft er es locker, sagt er. Er hat ja jetzt 30 Stunden mehr Zeit.

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