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Alkoholmissbrauch: Neues Gaststättengesetz: Flatrate-Partys tabu

Um private Investitionen stärker zu fördern, gleichzeitig aber auch Alkoholmissbrauch zu stoppen, werden für Kneipenbesitzer neue Regelungen geschaffen. Die Gaststättenerlaubnis soll wegfallen, Pauschalpreise für Alkohol verboten werden.

In Brandenburg soll ein neues Gaststättengesetz zum Tragen kommen. Es sieht vor, den Betrieb von Kneipen deutlich zu erleichtern. Zusätzlich soll der Schutz vor den Gefahren des Alkoholmissbrauchs verstärkt werden.

"Flatrate-Partys und ähnliche Veranstaltungen, die dem Alkoholmissbrauch Vorschub leisten, werden ausdrücklich verboten" betonte Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns (CDU). Wer Alkohol ausschenken will, wird überprüft. Dazu werden ein Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt werden.

Mit dem Brandenburger Gesetz sollten aber auch bürokratische Hemnisse abgebaut, Verwaltungsverfahren vereinfacht und damit private Initiativen sowie Investitionen gestärkt werden. Somit entfalle die bislang notwendige Gaststättenerlaubnis.

Nach Aussagen Junghanns werde Brandenburg damit voraussichtlich das erste Bundesland sein, das eigene und sehr vereinfachte gesetzliche Regelungen für das Gaststättengewerbe schafft. Den Ländern wurde im Zuge der Föderalismusreform ermöglicht, eigene Gaststättengesetze zu erlassen. (fg/ddp)

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