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Brandenburg: Anklage gegen Zeugen des Mordes von Potzlow Staatsanwaltschaft: Sie hätten

das Verbrechen verhindern können

Von Sandra Dassler

Potzlow / Neuruppin. Der Mord an dem 17-jährigen Marinus Schöberl in Potzlow in der Uckermark hatte landesweit Entsetzen hervorgerufen – auch wegen der grausigen Begleitumstände. So war die Leiche des Jungen erst Monate nach dem Verbrechen in einer Jauchegrube entdeckt worden. Außerdem stellte sich schnell heraus, dass drei Erwachsene offensichtlich tatenlos zugesehen hatten, wie die Rechtsradikalen Marcel (17) und Marco Sch. (23) sowie Sebastian E. (17) am 12. Juli 2002 brutal auf ihr Opfer einprügelten und es quälten.

Gegen zwei der drei Zeugen hat die Staatsanwaltschaft Neuruppin jetzt Strafbefehle beantragt: Monika S. (42) und Burkhard V. (37) müssen sich wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten. Sie sollen nicht eingeschritten sein, als die mutmaßlichen Täter Marinus stundenlang in der Wohnung von Monika S. quälten. Die Staatsanwaltschaft meint, dass sie den Mord hätten verhindern können. Bei einer Verurteilung droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Einem dritten Zeugen, dem 46-jährigen Reiner Sch., konnte nicht nachgewiesen werden, dass er die Straftat bewusst wahrnahm. Wie die Neuruppiner Staatsanwältin Eva Hoffmeister dem Tagesspiegel sagte, schlief der Mann im Nebenzimmer seinen Rausch aus: „Gegen ihn besteht daher kein hinreichender Tatverdacht.“

Gegen die Brüder Marcel und Marco Sch. sowie ihren Freund Sebastian E. war bereits im Februar Anklage erhoben worden – wegen gemeinschaftlichen Mordes. Während der Ermittlungen hatte sich herausgestellt, dass die mutmaßlichen Täter ihr Opfer aus einer menschenverachtenden, rechtsextremen Gesinnung heraus als „Judenschwein“ beschimpften und ihm in einem Schweinestall gezielt mit Stiefeln ins Genick traten. Die Staatsanwaltschaft geht auch davon aus, dass sie Marinus Schöberl schließlich ermordeten, um die vorangegangene Folter zu verdecken. Damit seien mehrere Tatmerkmale für einen Mord erfüllt.

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