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Brandenburg: Anklage wegen Rechtsbeugung: Neuer Prozess gegen Ex-DDR-Richter

Wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung muss sich seit Dienstag ein 65-jähriger ehemaliger DDR-Richter vor dem Landgericht in Frankfurt (Oder) verantworten. Dem früheren Richter am Bezirksgericht Frankfurt wird vorgeworfen, in zehn Fällen ausreisewillige DDR-Bürger zu Gefängnisstrafen verurteilt zu haben.

Wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung muss sich seit Dienstag ein 65-jähriger ehemaliger DDR-Richter vor dem Landgericht in Frankfurt (Oder) verantworten. Dem früheren Richter am Bezirksgericht Frankfurt wird vorgeworfen, in zehn Fällen ausreisewillige DDR-Bürger zu Gefängnisstrafen verurteilt zu haben. Dem Angeklagten war laut Staatsanwaltschaft dabei immer bewusst, dass sich die Ausreisewilligen nicht strafbar gemacht hatten und die vorgeworfenen Straftatbestände nicht erfüllt waren.

Der spätere Direktor des Bezirksgerichtes hatte in der Zeit von Februar 1982 bis November 1989 insgesamt 19 ausreisewillige DDR-Bürger wegen angeblicher "landesverräterischer Nachrichtenübermittlung" und "landesverräterischer Agententätigkeit" meist zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Frankfurter DDR-Richter hat laut Staatsanwaltschaft "für Dinge mit Bagatellcharakter Höchststrafen verhängt und damit die damals gültigen Strafnormen krass überdehnt".

So verurteilte der Angeklagte einen Mann, der nach zahlreichen abgelehnten Ausreiseanträgen Hilfe bei der ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ostberlin gesucht hatte, am 15. Dezember 1982 wegen landesverräterischer Nachrichtenübermittlung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte in der Vertretung lediglich seine persönlichen Angaben hinterlassen. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.

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