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Brandenburg: Ausgebremst

Baustopp am neuen Flughafen BBI in Schönefeld Bis Anfang 2007 ruhen die Arbeiten an der Rollbahn

Kaum haben die Arbeiten am neuen Großflughafen Schönefeld begonnen, ruhen sie schon wieder. An der südlichen Start- und Landebahn, die für die Anforderungen des künftigen Flughafens Berlin-Brandenburg International (BBI) ausgebaut werden soll, mussten die Arbeiten eingestellt werden, weil es wegen der Ausschreibung der Arbeiten eine Verfahrensrüge gibt. Nach Angaben der Flughafengesellschaft wird der Zeitplan dadurch jedoch nicht gefährdet. Der Flugbetrieb könne nach wie vor Ende 2011 aufgenommen werden.

Wann die Arbeiten an der Start- und Landebahn fortgesetzt werden können, entscheide sich wahrscheinlich Anfang kommenden Jahres vor dem Oberlandesgericht Brandenburg. Die Vergabekammer beim Wirtschaftsministerium hatte den Beschwerdeführern Recht gegeben und die Rüge an der Vergabe des Auftrags damit bestätigt.

Unabhängig von der Rüge würden die bauvorbereitenden Arbeiten fortgesetzt, sagte Flughafensprecher Ralf Kunkel. So könnten zum Beispiel Sendeanlagen versetzt werden. „In Beton gegossen“ werde jedoch nichts, sagte Kunkel. Damit könne auch das Ziel nicht erreicht werden, Mitte des nächsten Jahres die Arbeiten an diesem Projekt abzuschließen.

Zu Verzögerungen im Terminplan werde es aber nicht kommen, weil unmittelbar im Anschluss an diese Arbeiten kein Folgeprojekt vorgesehen sei. Die Start- und Landebahn soll jeweils vier neue Zu- und Abfahrten für startende und landende Flugzeuge erhalten.

Später wird aus der heutigen Südbahn, die auch verlängert wird, die künftige Nordbahn des Flughafens. Im Süden wird eine völlig neue Bahn gebaut. Die heutige Nordbahn wird bereits im nächsten Jahr geschlossen, weil auf ihrer Trasse die neue Autobahn liegt, die im Mai 2008 eröffnet werden soll. Der Verkehr kann dann durchgehend von der Stadtautobahn bis Schönefeld rollen.

Experten hatten bereits im Vorfeld der Ausbauarbeiten darauf hingewiesen, dass Einsprüche von Firmen, die bei der Auftragsvergabe leer ausgegangen sind, den Terminplan gefährden können. Wird eine Rüge eingereicht, dürfen die Arbeiten nicht fortgesetzt werden, bis die Sache entschieden ist – notfalls vor Gericht. Auch beim Bau der Autobahn am Teltowkanal entlang, die das Zentrum mit dem Flughafen und dem südlichen Berliner Außenring verbinden wird, hat ein Einspruch die Arbeiten um ein halbes Jahr verzögert.

In anderen Ländern ist es möglich, auch nach einer Vergaberüge weiterzubauen. Dort nimmt man in Kauf, dass bei einem Erfolg der Klage Schadenersatz gezahlt wird. Das sei meist immer noch billiger als die Arbeiten zu unterbrechen, hieß es in Expertenkreisen. Die Baustelle müsse schließlich weiter gesichert werden. Und oft seien die Preise gestiegen, wenn die Arbeiten nach der Zwangspause fortgesetzt werden können.

In Deutschland hat die Bundesregierung jedoch vorgeschrieben, dass eine Rüge zu einem Stopp der beanstandeten Arbeiten führt.

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