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Brandenburg: Beamtengesetz schützt Ministerdaten

Nach dem Landesdisziplinargesetz muss der Dienstvorgesetzte ein Disziplinarverfahren bereits von Amts wegen einleiten, wenn es auch nur den Verdacht für ein Dienstvergehen gibt. Ministerpräsident Matthias Platzeck muss prüfen lassen, ob die Äußerungen von Staatskanzleichef Speer zu Einzelheiten der Pfändungsbeschlüsse gegen Ex-Minister Schelter vom Dienstag ein Dienstvergehen darstellen oder nicht.

Nach dem Landesdisziplinargesetz muss der Dienstvorgesetzte ein Disziplinarverfahren bereits von Amts wegen einleiten, wenn es auch nur den Verdacht für ein Dienstvergehen gibt. Ministerpräsident Matthias Platzeck muss prüfen lassen, ob die Äußerungen von Staatskanzleichef Speer zu Einzelheiten der Pfändungsbeschlüsse gegen Ex-Minister Schelter vom Dienstag ein Dienstvergehen darstellen oder nicht. Nach dem Landesbeamtengesetz ist die Personalakte eines jeden Beamten vertraulich zu führen und vor unbefugter Einsicht zu schützen. Das gilt auch für Minister. Auch müssen Beamte in ihrem Verhalten der „Achtung und dem Vertrauen“ gerecht werden, die ihr Beruf erfordert. Speer, gegen den erstmals ein Disziplinarverfahren läuft, beruft sich auf seine Informations- und Aufklärungspflicht und darauf, dass er Schaden von der Regierung habe abwenden müssen. ma

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