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Vor Gericht (Symbolbild).

© dpa

19 Jahre nach Angriff auf Joggerin in Zehlendorf: Vergewaltiger durch DNA-Abgleich überführt

19 Jahre nach dem Angriff auf eine Joggerin in Zehlendorf ist ein Vergewaltiger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Eine alte DNA-Probe hatte ihn überführt. Der Mann saß bereits elf Jahre für weitere Übergriffe in Haft.

Ihn ereilte der Fluch der bösen Tat. Erik H. dachte, zumindest sein letztes Verbrechen bliebe unentdeckt. Nun stand er am gestrigen Dienstag vor dem Gerichtssaal, den Blick starr auf den Fußboden gerichtet, den Körper an die geflieste Wand gelehnt. Mehr als 19 Jahre nach der Vergewaltigung einer Joggerin musste er auf die Anklagebank. Es ist ein Fall, der auch stellvertretend steht für die verbesserten Möglichkeiten der Polizei in der Aufklärung alter Verbrechen. Für den inzwischen 39-jährigen H. ging es mit einer milde wirkenden Bewährungsstrafe aus. Doch der Fall sei „atypisch“, hieß es in der Urteilsbegründung.

Der 26. August 1995. Erik H. landete nach durchzechter Nacht in Zehlendorf. Es war wenig los auf den Straßen. Er sah eine Joggerin. Es war 12.15 Uhr. Vielleicht war es die Wut über sein Leben, das nach dem Tod des Vaters ein halbes Jahr zuvor aus der Bahn geraten war, die ihn zum Verbrecher werden ließ. Er griff die Frau, damals 21 Jahre alt, von hinten an, zerrte sie ins Gebüsch, erzwang mehrfach ungeschützten Sex. „Er war enthemmt durch den Konsum von Alkohol und Drogen, aber Herr seiner Sinne“, sagte der Anwalt. „Ich habe keine plausible Erklärung dafür“, nuschelte der Angeklagte.

Erik H. hatte nicht mehr damit gerechnet, „dass es herauskommen könnte“. Die Tat, um die es nun ging, war die zweite in einer Serie von fünf Übergriffen auf Frauen zwischen 1995 und 1999. Brutal war er vorgegangen und hatte zudem bei seinen Opfern auch die Angst vor einer HIV-Infizierung hinterlassen. Im Jahr 2000 stand er erstmals als Sexualtäter vor Gericht. Es ging um eine Tat im Juli 1999. Das Opfer war 19 Jahre alt. Damals wurde H. allerdings auf frischer Tat gefasst.

In Asservatenkammern aber lagerten auch die Spuren, die bei den sexuellen Übergriffen in den Jahren zuvor gesichert worden waren. DNA des Täters auf der Kleidung seiner Opfer. Die Ermittler haben die Wissenschaft auf ihrer Seite. Die Methoden haben sich extrem verfeinert. Die Wunderwaffe DNA-Abgleich landete Treffer, die zu H. führten. Nach und nach. Die Verurteilungen summierten sich auf elf Jahre Haft, die er bis März 2011 verbüßte. Kaum war er frei, holte ihn die kriminelle Vergangenheit wieder ein: Nach einer erneuten Prüfung der Spuren im Falle der Joggerin wurde H. überführt.

Das Opfer musste nicht zum Prozess erscheinen

Fünf Jahre lang beging er grauenvolle Verbrechen, gefühllos, brutal. „Was macht man mit einem, der seine Opfer so gequält hat, so viel Schuld auf sich geladen hat?“, fragten sich die Juristen. H. war damals 20 Jahre alt. Er war nun nach dem milderen Jugendstrafrecht zu verurteilen. Elf Jahre saß er in Haft, ist therapiert worden, hat sich eine neue Existenz aufgebaut. „Er scheint ein völlig neuer Mensch zu sein“, hieß es im Urteil. Es entsprach den Anträgen von Staatsanwältin und Verteidiger.

In das Leben seiner Opfer hat er so gewaltsam eingegriffen, dass nichts mehr war wie zuvor. Die damalige Joggerin konnte ihn 2011 und damit 16 Jahre nach dem Übergriff sofort identifizieren. Sie bat das Gericht darum, ihr eine Aussage zu ersparen. Weil Erik H. gestand, musste die Frau nicht zum Prozess erscheinen.

Der Serientäter kam als freier Mann zum Prozess und durfte so auch abreisen nach Hessen: Zwei Jahre Haft auf Bewährung verhängte das Gericht. Zudem soll der gelernte Kfz-Mechaniker 1000 Euro an den Schadensfonds zahlen. „Wenn man die Tat damals aufgeklärt hätte, wäre eine Bewährungsstrafe nicht drin gewesen“, sagte die Richterin. Nach fast 20 Jahren und elf davon für den Angeklagten hinter Gittern sowie seiner Therapie sei es ein „atypischer Fall“. Erik H. atmete auf. Doch viele im Gerichtssaal fragten sich: War es diesmal wirklich die letzte unentdeckte Tat?

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