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Die drei Angeklagten sitzen im September 2014 bei der Hauptverhandlung wegen der tödlichen Schüsse auf einen Berliner Türsteher im Sitzungssaal des Landgerichts in Berlin.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Update

Prozess um erschossenen Türsteher: 60 Verhandlungstage, 122 Zeugen, keine Beweise

Die Indizien für einen Schuldspruch gegen die drei angeklagten Rocker aus dem Hells-Angels-Umfeld reichten nicht aus. Zwei der Angeklagten wurden aber wegen eines Raubüberfalls zu mehreren Jahren Haft verurteilt.

Die Verhaftungen der drei Rocker galten als spektakulärer Erfolg der Ermittler. Ein Hells-Angels-Aussteiger hatte umfangreich geplaudert. Nun steht fest: Der Mord an Türsteher Sebastian K. vor dem „Soda“-Club in Prenzlauer Berg bleibt ungeklärt und ungesühnt. Freispruch vom Vorwurf des Mordes, entschied das Landgericht nach einem Prozess, in dem anderthalb Jahre um Indizien und Beweise gerungen wurde. Zwei Angeklagte wurden aber wegen eines Raubüberfalls zu drei Jahren sowie zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.

„Es gibt Zweifel“, sagte der Vorsitzende Richter. Allein auf die Aussagen von Aussteiger Kassra Z., selbst in einem anderen Mordfall als einer von mutmaßlich elf Tätern aus dem Hells-Angels-Umfeld angeklagt, sei eine Verurteilung nicht zu stützen. Andere Beweise gebe es nicht. Eine Kippe – zwar mit der DNA eines Angeklagten, aber erst neun Tage nach der Tat gesichert – sei als Nachweis völlig untauglich.

Kassra Z., genannt „der Perser“ , sei ein sogenannter Zeuge vom Hörensagen. Einer, der kolportiere, was andere gesagt haben sollen. „An solche Zeugen sind nach der Rechtsprechung besonders hohe Anforderungen zu stellen“, so Richter Peter Faust. Ihre Aussagen müssen auf Glaubwürdigkeit abgeklopft werden. Was Z. unter anderem in einem Bordell gehört haben will, habe er aber teilweise zeitlich kaum einordnen können.

Türsteher Sebastian K., den Freunde „Locke“ nannten, war allein vor dem Soda-Club, als am frühen Morgen des 1. September 2013 auf dem Gelände der Kulturbrauerei vier Schüsse fielen. Der kräftige Mann, der als friedfertig galt, hatte keine Verbindungen zu Rockern. „Er war ein Zufallsopfer“, sagte die Staatsanwältin. Zwei Kugeln verletzten ihn. Er starb in einem Krankenhaus.

Beweislage aber war von Anfang an schwierig

„Die Polizei konnte den oder die Täter nicht ermitteln“, hieß es im Urteil. Doch dann kam Kassra Z., einer der Verdächtigen im Falle des Mordes im Wettbüro. „Er erwies sich als ungemein wichtiger Zeuge für die Polizei“, sagte Faust. Eher zufällig habe Z. Angaben gemacht, die zum Türsteher-Mord führten. So berichtete Z., ihm sei erzählt worden, dass „Leute im Interesse des Clubs getötet haben“. Sieben Monate nach den Schüssen wurden René P., Dennis S. und Thomas F. festgenommen.

Die Anklage gegen die drei nun Freigesprochenen war von einem Racheakt dafür ausgegangen, dass etwa zwei Wochen zuvor andere Rocker aus den Reihen der Hells Angels an der Tür des Clubs abgewiesen wurden. Es sei zu einer Prügelei gekommen, die Rocker hätten sich gedemütigt gefühlt. Wer vor dem Club stirbt, sei den Angreifern egal gewesen.

Die Beweislage aber war von Anfang an schwierig. Dennis S. kam nach wenigen Tagen wieder frei. Nach zehnmonatigem Prozess wurde Thomas F. aus der Haft entlassen, im Dezember schließlich auch der dritte Angeklagte. Da hatten die Richter signalisiert: Z. konnte als einzige Säule der Anklage nicht überzeugen. Das hatte auch die Staatsanwältin so eingeschätzt und auf Freispruch plädiert.

„Z. wurde intensiv befragt“, hieß es jetzt im Urteil. In drei Tatkomplexen hatte er belastende Aussagen gemacht. „Ob er die Angeklagten zu unrecht beschuldigt hat, wissen wir nicht“, so die Richter. Anders als in seinem eigenen Verfahren war er kein direkter Zeuge. Im Türsteher-Verfahren habe er teils falsche Angaben gemacht – etwa bei der Frage, ob er schon einmal eine scharfe Waffen benutzt habe. Verteidiger hätten versucht, Kassra Z. als einen von der Staatsanwaltschaft präparierten Mann darzustellen. Das sei er wahrlich nicht.

Kassra Z. muss weiter ins Gericht

Die Angeklagten René P. und Dennis S. wurden aber des Raubes sowie der Körperverletzung schuldig gesprochen. Es ging um einen Überfall auf P.s Ex-Freundin im Oktober 2013. Die Frau war mit 15 000 Euro in der Handtasche unterwegs, als sie vor ihrEm Haus ausgeraubt und leicht verletzt wurde. Auf Initiative und Tipp von P. habe Dennis S. die Tat ausgeführt, stand für die Richter fest. Damit folgten sie im Wesentlichen dem Antrage der Anklage.

Viel Aufwand: 60 Verhandlungstage lang prüften Richter die Beweise im Soda-Fall, befragten 122 Zeugen und Gutachter. Thomas F., der 480 Tage in U-Haft saß, soll entschädigt werden. 25 Euro gibt es für den Tag – macht 12 000 Euro.

Kassra Z. muss weiter ins Gericht, als einer der elf Verdächtigen im Falle des Mordes im Wettbüro in Reinickendorf am 10. Januar 2014. Das 26 Jahre alte Opfer war erschossen worden – durch Hells Angels aus Rache, so die Anklage. Nach 95 Prozesstagen sind noch alle Angeklagten in Haft – mit Z. als Kronzeugen.

Kassra Z. stieg bei den Hells Angels aus - und wurde Kronzeuge. Seine Aussagen waren zentral für den Mordprozess. Lesen Sie hier mehr über die Hintergrund-Geschichte unseres Reporters Hannes Heine im digitalen Kiosk Blendle.

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