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Abgeordnetenhaus: Jobcenter bekommen neue Struktur

Das Abgeordnetenhaus hat die Neuordnung der Jobcenter beschlossen. Demnach müssen sich Hartz-IV-Empfänger im Fall eines Umzugs nicht mehr neu anmelden.

Wer Hartz IV bekommt und zum Beispiel von Kreuzberg nach Pankow umzieht, bekommt die Bürokratie derzeit noch besonders deutlich zu spüren. Denn die zwölf Berliner Jobcenter tauschen die Akten nicht aus – wer in einen anderen Bezirk zieht, muss im dortigen Jobcenter alle Anträge neu ausfüllen. „Das ist bisher sehr holprig gelaufen“, sagte Burgunde Grosse, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion am Donnerstag im Abgeordnetenhaus.

Zum 1. Januar 2011 wird sich das ändern. Das Abgeordnetenhaus beschloss auf seiner gestrigen Sitzung die Neuordnung der Jobcenter. Demnach müssen sich Hartz-IV-Empfänger im Fall eines Umzugs nicht mehr neu anmelden. Arbeitslose, die an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilnehmen, können diese dann auch im neuen Bezirk fortsetzen – bisher mussten sie die Maßnahme abbrechen. Auch die Betreuung der etwa 300 000 Haushalte, welche die Grundsicherung beziehen, wird neu geregelt: Künftig ist für jede der sogenannten Bedarfsgemeinschaften nur noch ein Sachbearbeiter zuständig statt wie bisher zwei. Außerdem bekommen alle zwölf Jobcenter von Januar an einheitliche Öffnungszeiten.

Die Jobcenter sind gemeinsame Einrichtungen der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit. Ende 2007 erklärte das Bundesverfassungsgericht die doppelte Zuständigkeit für verfassungswidrig und beauftragte den Gesetzgeber, bis Ende 2010 eine Neuregelung zu finden. Deshalb müssen nun auch die Berliner Jobcenter neu organisiert werden.

Von den meisten Änderungen werden die Langzeitarbeitslosen vermutlich wenig merken, da sie vor allem die Verwaltung betreffen. Waren die Jobcenter bisher Sache der Bezirke, hat künftig der Senat mehr Einfluss. In den jeweiligen Trägerversammlungen sitzt künftig auch ein Vertreter des Landes; die Bezirke können ihre zwei Vertreter zudem nicht mehr selbst bestellen, sondern nur noch vorschlagen – die Entscheidung liegt bei der Sozialverwaltung des Senats.

In den vergangenen Monaten hatten Senat und Bezirke hart um die Kompetenzen gerungen. Der Kompromiss stelle die „landesweite Steuerung“ sicher, berücksichtige aber auch die Gegebenheiten der Bezirke, sagte Burgunde Grosse. Die rot-rote Koalition habe sich bewusst entschieden, die zwölf Jobcenter beizubehalten, statt ein gesamtstädtisches Jobcenter mit zwölf Filialen einzurichten.kba

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