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Berliner Abgeordnetenhaus: Vorwurf der Nötigung gegen SPD-Politiker wohl nicht haltbar

Ein Politiker schleicht sich an das Bett einer jungen Frau, die in seinem Haus übernachtet, und begrabscht sie. So lautet der Vorwurf einer 22-Jährigen gegen einen Berliner Sozialdemokraten. Rechtliche Konsequenzen muss dieser aber wohl nicht fürchten.

Im Fall des Berliner Abgeordneten, der im Verdacht steht, eine 22-Jährige sexuell genötigt zu haben, wird wohl diese Woche eine Entscheidung getroffen: Der Fall liegt zur Prüfung bei der Staatsanwaltschaft. Nach Tagesspiegel-Informationen wird das Verfahren wahrscheinlich eingestellt.

Wie berichtet, soll der verheiratete SPD-Politiker sich vor etwa vier Wochen angetrunken an das Bett der jungen Frau geschlichen und sie an der Brust berührt haben. Die Frau erstattete Anzeige. Die Staatsanwaltschaft hat nach der Prüfung bislang nicht veranlasst, die Immunität des Abgeordneten aufzuheben, da die „Erheblichkeitsschwelle“ nicht überschritten worden sei. Für eine Sexualstraftat reiche das, was nach den bisherigen Aussagen bekannt ist, wohl nicht: Der Abgeordnete habe sich zum Bett der jungen Frau, die mit der Babysitterin in dem Haus des Politikers übernachtet hatte, begeben. Dann habe er sie kurz über ihrer Kleidung an der Brust gestreichelt. Als die Frau aufwachte und verlangte, dass er aufhört, habe er das sofort getan, hieß es.

Auch der Straftatbestand „Beleidigung auf sexueller Grundlage“ sei nach bisherigen Erkenntnissen nicht gegeben. Dies beinhalte nämlich, dass das Opfer aufgrund des Verhaltens eines Beschuldigten zu einem „Sexualobjekt“ herabgewürdigt wird (etwa, wenn jemand einer fremden Frau im Bus unvermittelt an den Busen fasst). Doch im Fall des Politikers habe es eine Vorgeschichte gegeben: Der Mann habe der Frau signalisiert, in sie verliebt zu sein. Das Opfer soll bestätigt haben, dass er „hinter ihr her war“. Damit sei sie aber nicht herabgewürdigt worden. tabu

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