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Berlin muss bei der Besoldung seiner Beamten nachbessern.

© Armin Weigel/dpa

Besoldung in Berlin: Beamte verklagen den Senat - trotz Lohnerhöhung

Berliner Beamte ziehen vor das Verwaltungsgericht. Sie halten die Beamtenbesoldung für verfassungswidrig. Ein Polizist erklärt die Beweggründe.

Schon seit Jahren streiten Gewerkschaften und Beamtenorganisationen mit dem Senat über die Frage, ob die Berliner Landesbeamten ausreichend bezahlt werden und ob ihre Besoldung verfassungsgemäß ist. Jetzt wollen Beamte – unterstützt von den Polizeigewerkschaften GdP und BdK, dem Deutschen Gewerkschaftsbund und dem Deutschen Richterbund – vor Gericht ziehen und diese Frage dort klären lassen. Sie verklagen den Senat, der ihrer Auffassung nach nicht willens ist, „eine Angleichung der Berliner Besoldung an den Bundesdurchschnitt spürbar voranzutreiben“.

„Eine Angleichung der Berliner Besoldung an den Bundesdurchschnitt erst in 12 bis 20 Jahren ist nicht akzeptabel, nachdem die Beamtinnen und Beamten bereits 13 Jahre Besoldungsreduzierung erdulden mussten“, sagt der Polizeibeamte André Grashof, der schon zu den Initiatoren einer Volksinitiative zu dem Thema gehörte. Trotz einer geplanten Erhöhung bleibe Berlin auch im Jahr 2016 bundesweites Schlusslicht. „Das zeugt von geringer Wertschätzung für die tägliche Arbeit und beseitigt nicht die verfassungswidrige Unteralimentation“, sagt Grashof.

Das Abgeordnetenhaus hat in der vergangenen Woche eine Besoldungserhöhung für die Berliner Beamten in Höhe von drei Prozent beschlossen. Da die Erhöhung in den untersten Besoldungsstufen sehr gering ausfällt, erhalten diese Beamten einen Sockelbetrag von 75 Euro. Sie bekommen also proportional gesehen mehr Geld.

Auch in Brandenburg gibt es Auseinandersetzungen

Bei den Klägern handelt es sich nach Angaben der Gewerkschaften um eine Auswahl von Beamten der unterschiedlichen Besoldungsgruppen von A 4 bis A 15. Die Verfahren sollen beispielhaft für alle Berliner Beamten zeigen, dass eine verfassungsgemäße Besoldung erreicht werden kann, wenn die Bezahlung erheblich angehoben wird.

Auch in Brandenburg gibt es juristische Auseinandersetzungen um die Höhe von Besoldungen. Vor knapp zwei Wochen hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg per Beschluss die Frage an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet, ob die Brandenburger Besoldung der dortigen Richter in den Jahren 2004 bis 2013 verfassungsgemäß ist. Geklagt hatte ein Direktor eines Amtsgerichts, nachdem das Weihnachtsgeld deutlich gekürzt worden war. Das Oberverwaltungsgericht war ebenfalls zu dem Schluss gekommen, dass die Besoldung nicht mehr rechtens ist.

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