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Demonstranten vor dem Kanzleramt - der "Fall Lisa" sorgte Anfang 2016 für große Aufregung.

© Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Schwerer Missbrauch: Bewährungsstrafe nach Sex mit 13-Jähriger

Mit einer erfundenen Vergewaltigung sorgte eine Russlanddeutsche für Aufregung. Dadurch kam ein anderer Fall ans Licht: Ein Bekannter des Mädchens wurde nun wegen Kindesmissbrauchs verurteilt.

Der Angeklagte im weißen Hemd duckte sich hinter seinem Anwalt. An der Hand des Verteidigers huschte Ismet S. in den Gerichtsaal – vorbei an den Kameras, wortlos. Mit dem Prozess gegen den 24-jährigen erreichte der „Fall Lisa“ am Dienstag das Amtsgericht.

Das russlanddeutsche Mädchen aus Marzahn hatte als 13-Jährige eine Vergewaltigung durch „Südländer“ erfunden. Die Geschichte schlug Wellen. Am Ende war S., ein Bekannter der Schülerin, wegen sexueller Handlungen mit ihr einige Wochen vor der Lüge unter Verdacht geraten.

 Vorwurf: Missbrauch und Kinderpornografie

Gedränge im stickigen Gerichtsflur. Doch die Öffentlichkeit musste vor dem Saal warten. Zum Schutz der inzwischen 15-Jährigen lief die Verhandlung hinter verschlossenen Türen. Nach rund drei Stunden hieß es, Ismet S. habe einvernehmlichen Sex mit der 13-Jährigen gestanden. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und Herstellung von Kinderpornografie erhielt er ein Jahr und neun Monate Haft auf Bewährung. Außerdem soll er als Auflage 3000 Euro an den Schadensfonds – ein Instrument des Täter-Opfer-Ausgleichs – zahlen. 

Das Mädchen, das als Lisa bekannt wurde, war Nebenklägerin im Prozess. Doch sie musste nicht im Saal erscheinen, ihr blieb eine Aussage erspart. Ismet S. aus Kreuzberg soll die Schülerin schon seit Ende 2014 kennen. In der Anklage wurde ihm ein sexueller Kontakt vorgeworfen, den er mit seinem Handy auch gefilmt habe. Weil die Schülerin jünger als 14 Jahre war, ist auch „einvernehmlicher Sex“ strafbar. 

"Fall Lisa" bekam internationale Beachtung

Lisa war am 11. Januar 2016 auf dem Weg zur Schule verschwunden. Ihre Eltern meldeten sie als vermisst. Als sie mehr als 30 Stunden später wieder unversehrt auftauchte, tischte sie ihrer Familie als Ausrede die Geschichte einer Vergewaltigung auf. 

Die falschen Behauptungen verbreiteten sich schnell im Netz. Der „Fall Lisa“ löste eine Welle der Entrüstung in sozialen Medien und in russischen Nachrichtensendern aus. Sogar der russische Außenminister Sergej Lawrow mischte sich ein und warf der Berliner Polizei Vertuschung vor. Hunderte Russlanddeutsche zogen vor das Kanzleramt, rechte Gruppen nutzten den Fall für Hetze gegen Flüchtlinge.

Verteidiger und Staatsanwalt hatten eine Bewährungsstrafe gefordert.
Verteidiger und Staatsanwalt hatten eine Bewährungsstrafe gefordert.

© picture-alliance/ dpa

Tatsächlich hatte sich Lisa bei einem 19-jährigen Bekannten versteckt – sie habe sich wegen Schulproblemen nicht nach Hause getraut, hieß es. Nach und nach rückte sie von der Lüge ab. S. war nach Auswertung von Handy-Daten unter Verdacht geraten. Auch Staatsanwalt und Verteidiger hatten auf eine Bewährungsstrafe für den geständigen und nicht vorbestraften Auszubildenden plädiert.

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