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Bebauung an der alten Truman Plaza, Clayallee/Ecke Argentinische Allee

© Imago

Gastbeitrag der Grünen in Steglitz-Zehlendorf: "Der Finanzsenator der SPD ist verantwortlich"

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen antwortet hier auf den Beitrag der SPD "Schwarz-Grün verschenkt Millionen", in dem es um die Nutzung eines Streifengrundstücks an der neuen Truman Plaza in Berlin-Zehlendorf geht.

Es ist scheinheilig, was der  Fraktionsvorsitzender und der stadtentwicklungspolitische Sprecher der SPD in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) - übrigens beide Juristen -  in ihrem Text zum Sachverhalt bezüglich des Streifens zwischen Clayallee und Fünf Morgen Einkaufszentrum, der ehemaligen Truman Plaza, behaupten.

Mühsam wird konstruiert, warum die Grünen-Stadträtin die Verantwortung für einen schlechten Vertrag, für einen zu niedrigen Kaufpreis, für ein eventuell gescheitertes Verfahren trägt. Erst im vorletzten Absatz ihrer fünfseitigen Ausführungen zeigen die beiden Autoren Mut und kritisieren zu recht die SPD-geführte Senatsverwaltung für Finanzen.

Aus unserer Sicht sind das die Fakten:

- Verantwortlich für die unbefriedigende Situation dieses Streifens, auf dem sich die Parkplätze und die Tiefgarageneinfahrt befinden, sind allein der Finanzsenator und der Liegenschaftsfonds des Landes Berlin.

- Die Verkaufsverhandlungen, der Vertragsabschluss und die Abwicklung des  Vertrages mit dem Investor Stofanel ist allein auf Landesebene erfolgt und nicht durch den Bezirk. Der Bezirk hat den Vertrag nicht abgeschlossen.

- Der Liegenschaftsfond hat mit dem Investor  im April 2013, also vor eineinhalb Jahren,  einen notariellen Kaufvertrag über den „Grünstreifen“ abgeschlossen.

Hierzu muss man wissen:  Ist ein Grundstück erst einmal vom Bezirk an den Liegenschaftsfond zur Vermarktung abgegeben, hat der Bezirk  keinen Einfluss mehr - weder auf den Kaufpreis noch auf die konkrete Vertragsgestaltung. Einem solchen Vertrag muss zu seiner  endgültigen Wirksamkeit der Aufsichtsrat des Liegenschaftsfonds zustimmen. Das ist geschehen. Nach der Landeshaushaltsordnung  und nach den Regelungen des Vertrages muss hier auch das Abgeordnetenhaus zustimmen – das ist bisher nicht passiert, da der Vertrag dem Abgeordnetenhaus von der Landesfinanzverwaltung seit eineinhalb Jahren nicht vorgelegt wurde. So lange diese Billigung des Landesparlament nicht vorliegt, wird der Vertrag nicht wirksam – er ist aber selbstverständlich abgeschlossen und bindet die Vertragsparteien.

Diese Fakten musste das Bezirksamt akzeptieren.

Auf eine Aufforderung des Bezirksamts über ein Nutzungsentgelt zu verhandeln, reagierte der Investor mit dem Hinweis auf den Kaufvertrag und die dortigen Regelungen zur Nutzung und zur Verzinsung. Nun gab es auf Landesebene Bedenken gegen die Höhe des Kaufpreises. Man prüfte über eineinhalb Jahre intern und legte den Vertrag bis heute nicht dem Abgeordnetenhaus vor, sondern versuchte nachzuverhandeln, um einen höheren Kaufpreis zu erhalten.

Diese Verhandlungen sind anscheinend gescheitert, und die SPD-geführte Senatsverwaltung für Finanzen sieht den notariellen Kaufvertrag als unwirksam an und wird ihn dem Abgeordnetenhaus nicht vorlegen. Welcher Vertragszustand nun herrscht, dürfte juristisch streitig sein, möglicherweise wird ein Gericht darüber entscheiden müssen. Diese Klärung hat aber allein auf Landesebene zu erfolgen.

Nebelkerzenwerferei löst das Problem nicht

Wenn auf Landesebene schlechte Verträge abgeschlossen, zu niedrige Kaufsummen verhandelt werden und der Entscheidungsprozess über Jahre hinausgezögert wird, kann man einem Bezirk daraus keinen Strick drehen. Das aber versucht die SPD. Müssen bestehende Verträge und vom Gesetzgeber vorgesehene Verfahren vom Staat eingehalten werden? Aber ja! Dann haben die Grünen-Stadträtin und das Bezirksamt richtig gehandelt, wenn sie diesen Grundsatz  akzeptiert haben.

Es ist auch nicht Sache des Bezirkes, mit eigenen Mitteln einen Rechtsstreit darüber zu führen, welches Schicksal der auf Landesebene geschlossene Vertrag nun nimmt und wer wem möglicherweise Schadenersatz zu leisten hat. Diese Klärung ist aber die Voraussetzung dafür, dass überhaupt eine tragfähige Vereinbarung über die vergangene und die weitere Nutzung und ein eventuelles Nutzungsentgelt getroffen werden kann.

Die SPD-Senatsfinanzverwaltung kann sich hier keinen schlanken Fuß machen, indem sie mit „Weisungen“  auffordert den Schwebezustand, den sie selbst über Jahre herbeigeführt hat, rückwirkend zu beenden. Bitten des Bezirks sich klar zu äußern, wurden über lange Zeit ignoriert. Darüber, warum die Senatsfinanzverwaltung für die interne Prüfung  des Kaufpreises eineinhalb Jahre braucht, darf getrost spekuliert werden.

Dabei stellen wir  ausdrücklich klar: Wir drängen zum Wohle des Bezirks Steglitz-Zehlendorf darauf,  dass entweder -  ein Kaufpreis in der richtigen Höhe festgelegt wird (schließlich ist der Bezirk an den Einnahmen beteiligt) oder dem Bezirk eine rechtssichere und durchsetzbare  Möglichkeit an die Hand gegeben wird, um eine Vergütung für die Nutzung zu erhalten. Sozialdemokratische Nebelkerzenwerferei reicht jedenfalls für die Lösung des Problems nicht aus.

Die Autorin ist Fraktionsvorsitzende der Grünen in der BVV von Steglitz-Zehlendorf. Der Text ist ein Gastbeitrag, die Redaktion hat keinen Einfluss darauf genommen. Tagesspiegel-Zehlendorf steht allen Fraktionen der BVV offen, um eigene Beiträge zu bezirkspolitischen Themen zu veröffentlichen. 

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Maren Schellenberg

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