Bezirkspolitik : Stadtrat nimmt Griller in die Zange

25.02.2012 00:00 Uhrvon
  • 15. Oktober 2011: Trotz kühler Temperaturen grillt ein Mann im Tiergarten. Ab dem nächsten Jahr wird das Grillen hier nicht mehr erlaubt. Foto: Paul Zinken
    15. Oktober 2011: Trotz kühler Temperaturen grillt ein Mann im Tiergarten. Ab dem nächsten Jahr wird das Grillen hier nicht mehr erlaubt. - Foto: Paul Zinken
  • Das Ordnungsamt geht in der Grill-Hauptsaison im Sommer immer wieder auf Kontrollgänge. Foto: Guenter Peters
    Das Ordnungsamt geht in der Grill-Hauptsaison im Sommer immer wieder auf Kontrollgänge. - Foto: Guenter Peters
  • Das Freiluftvergnügen ist der Stadt ein Dorn im Auge, denn zurück bleiben Müllberge und gebrandmarkte Grünflächen. Foto: Georg Moritz
    Das Freiluftvergnügen ist der Stadt ein Dorn im Auge, denn zurück bleiben Müllberge und gebrandmarkte Grünflächen. - Foto: Georg Moritz

Der Bezirk Mitte will das Feuerverbot im Tiergarten streng durchsetzen – und empfiehlt das Tempelhofer Feld als Ersatz. Kampflos dürften die Barbecue-Fans das angestammte Areal allerdings nicht räumen.

Es dürfte nur noch eine Frage von Wochen sein, bis im Tiergarten die ersten Freiluft-Gourmets ihre Grills befeuern. Für den Bezirk Mitte beginnt dann die heiße Phase eines Experiments, das die Bezirkverordneten im Dezember beschlossen haben. Vom 1. Januar 2012 an, so entschied man mit knapper Mehrheit, ist im Tiergarten das Grillen verboten – eine radikale Abkehr von einer jahrelangen Tradition, die für viele Grillfreunde zur Selbstverständlichkeit geworden war.

Und nicht alle werden kampflos aufgeben, wie Ordnungsstadtrat Carsten Spallek (CDU) erwartet. „Ich appelliere an die Griller, ihre Enttäuschung und ihren Frust nicht an den Mitarbeitern des Ordnungsamtes auszulassen“, sagte Spallek am Freitag bei einem Pressegespräch.

Auch wenn der Stadtrat und sein Ordnungsamtschef Harald Strehlow darauf hoffen, dass möglichst viele Menschen die neue Regel akzeptieren, zeigten sie am Freitag vorsorglich schon mal die Verwaltungsinstrumente. Wer sich weigert, das mit Müllbergen und Umweltbelastungen begründete Grillverbot zu befolgen, riskiert ein Bußgeld von mindestens 75 Euro. Sollte beim illegalen Brutzeln ein Baum zu Schaden kommen, könnten sich die Schadenersatzforderungen allerdings schnell auf 1000 Euro oder mehr belaufen. „Wir wollen keinen Konflikt, sondern das bestehende Recht durchsetzen“, sagte Spallek. Derzeit würden die 38 Mitarbeiter des Ordnungsamtes geschult, die mit Beginn der wärmeren Jahreszeit vor allem an den Wochenenden zusammen mit der Polizei für die Einhaltung des Verbots zuständig sein werden.

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