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Behindertes Mädchen in Lübbenow: Bericht nennt Behördenfehler im Fall Jennifer

Der Fall der behinderten Jennifer, die in Lübbenow von ihren Eltern vor der Öffentlichkeit versteckt wurde, ist durch schwere Versäumnisse der zuständigen Behörden begünstigt worden. Das geht aus dem gestern vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises Uckermark beratenen Abschlussbericht hervor.

Der Fall der behinderten Jennifer, die in Lübbenow jahrelang von ihren Eltern vor der Öffentlichkeit versteckt wurde, ist durch schwere Versäumnisse der zuständigen Behörden begünstigt worden. Das geht aus dem gestern vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises Uckermark beratenen Abschlussbericht hervor.

Demnach wusste das Gesundheitsamt des Kreises bis zum 15. Juli dieses Jahres nichts von der Existenz des Kindes. Dies legt den Schluss nahe, dass Jennifer niemals bei einer Pflichtuntersuchung war und auch sonst keinen Arzt besucht hat. Normalerweise erfährt das Gesundheitsamt schon bei Geburt eines Kindes von dessen Existenz.

Wie berichtet, stieß die Polizei erst am 15. Juli nach einem anonymen Hinweis aus dem Dorf im Haus der Familie auf Jennifer. Mitarbeiter des Jugendamtes wiesen damals eine Einweisung des Mädchens in ein Krankenhaus an. „Grund für die Inobhutnahme waren der Allgemeinzustand des Mädchens, die offensichtlich fehlende medizinische Versorgung sowie die fehlende pädagogische Förderung“, heißt es in dem Bericht. Es gibt darin allerdings keinen Hinweis auf eine „Verwahrlosung des Kindes“, von der die Staatsanwaltschaft Neuruppin in einer ersten Stellungnahme gesprochen hatte.

Detailliert erklärt der Abschlussbericht die Umstände, die zum „Vergessen“ von Jennifer führten. So habe im April 2006 ein Berufsanfänger aus dem Jugendamt die Familie nach einem Hinweis besucht. „Jennifer wurde dem Mitarbeiter als geistig behindert mit autistischem Verhalten vorgestellt. Bezüglich des Schulbesuches von Jennifer erklärte die Mutter, dass sie wegen der intensiven Pflege nicht beschulbar sei. Auch würde sie nicht sprechen, stellt der Bericht fest. Der Mitarbeiter habe die Mutter daraufhin aufgefordert, ein ärztliches Attest über Jennifer vorzulegen. Bisher steht allerdings nicht fest, warum im Amt keine weitere Bearbeitung des Aktenvermerkes erfolgte.

Nach Angaben des damaligen Berufsanfängers war Jennifer „ordentlich gekleidet gewesen“. Er fand keinerlei Anzeichen für eine Verwahrlosung und sah daher auch keine Veranlassung für die Einleitung weiterer Schritte. Künftig will der Landkreis einen weiteren „Fall Jennifer“ durch veränderte Verwaltungsabläufe verhindern.

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