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Unternehmer Peter Niedner.

© dpa

Keine gütliche Einigung: Land will Unternehmer keine Millionen zahlen

Seit 18 Jahren streiten Niedner und Brandenburg um einen Schadenersatz in Millionenhöhe. Der Versuch einer gütlichen Einigung vor Gericht scheiterte.

Brandenburg (Havel) - Der Poker um einen möglichen Millionen-Schadensersatz aus der Landeskasse für den bayerischen Unternehmer Peter Niedner geht in die nächste Runde. Vor dem Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) lehnte Rechtsanwalt Reinhold Kopp am Dienstag für das Land einen von Niedner jüngst angebotenen Vergleich ab.

Kopp schloss auf Nachfragen des Vorsitzenden Richters Helmut Krah eine gütliche Einigung nach den fast 18-jährigen Auseinandersetzungen erstmals auch nicht kategorisch aus. Dafür müsste das OLG aber „eine belastbare Grundlage“ liefern, da es um Steuergelder gehe, da schaue auch der Rechnungshof hin, sagte Kopp, einst Staatskanzleichef und Wirtschaftsminister im Saarland. Derzeit sehe man für einen Vergleich keine Verhandlungsbasis.

Auch die OLG-Kammer, die den größten Staatshaftungsfall in der Geschichte des Landes erneut verhandelte, hielt sich bedeckt. „Für Gerichte ist eine gütliche Einigung immer wünschenswert“, sagte Krah. „Aber es geht um viel Geld.“ Man wisse, dass sich die öffentliche Hand mit Vergleichen schwer tue. Das Gericht selbst tue sich mit einem eigenen Vorschlag schwer, wolle noch Fragen klären.

Niedner wirft dem Land vor, seine Firma Deuba Grossräschen GmbH, die in der Lausitz in den 90er Jahren eine Baustofffabrik errichten wollte, mit dem Fehlbescheid eines Finanzamtes 1993/1994 in den Ruin getrieben zu haben. Der Prozess wird neu aufgerollt, nachdem der Bundesgerichtshof ein früheres OLG-Urteil aufgehoben hatte, das Ansprüche Niedners abgeschmettert hatte. Insgesamt geht es um Schadenersatzforderungen von rund 100 Millionen Euro. Sollte keine gütliche Einigung zustande kommen, gilt ein erneuter Gang nach Karlsruhe – egal wer verliert – als sicher. Niedners Anwalt Rolf Karpenstein erneuerte die Bereitschaft des 78-Jährigen, über einen Vergleich zu verhandeln. Im Vorfeld hatte Niedner angeboten, die Hälfte einer 20-Millionen-Entschädigung für die Rekonstruktion der Orangerie im Schlosspark Sanssouci und den Aufbau der Garnisonkirche in Potsdam zu spenden.

Das Gericht versuchte am Dienstag in einer Beweisaufnahme, die Auswirkungen des Vorgehens des Finanzamtes Calau in den 90er Jahren auf die Firma zu rekonstruieren. Es wurden diverse Zeugen vernommen. Die Kammer hat dabei offenbar Zweifel, ob Schadenersatz von der richtigen Firma geltend gemacht werde, da diese damals alle Rechte auf eine Schwesterfirma übertragen hatte. Die Keraglas GmbH mit den gleichen Eignern hatte auch die Fördermittel beantragt. Diese Konstruktion sei eine Formsache gewesen, sei auf Anraten des Wirtschaftsministeriums gewählt worden, so Niedner. Der Prozess soll im Oktober fortgesetzt werden. Thorsten Metzner

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