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Im Senatorengesetz des Landes Berlin muss man erst ein bisschen blättern, um den Trick zu verstehen.

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Bitte um Entlassung: Finanziell abgefederter Abgang

Der Justiz- und Verbraucherschutzsenator, Michael Braun trat nicht zurück, er bat um Entlassung. Das garantiert ihm ein Übergangsgeld.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Der Senator für Justiz und Verbraucherschutz, Michael Braun, hat elf Tage nach seiner Vereidigung für das Amt den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) um seine Entlassung gebeten. Nach der Berliner Verfassung hätte es auch eine andere Möglichkeit gegeben: „Die Mitglieder des Senats können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten“, heißt es in Artikel 56, Absatz 3 der Verfassung. Zwischen Rücktritt und Entlassung gibt es jedoch einen kleinen, geldwerten Unterschied, der dem scheidenden Regierungsmitglied für sechs Monate ein Übergangsgeld garantiert.

Im Senatorengesetz des Landes Berlin muss man erst ein bisschen blättern, um den Trick zu verstehen. Dort steht in Paragraph 16: „Endet das Amt aus einem anderen als im Artikel 56, Absatz 3 der Verfassung genannten Grund, so erhält das ehemalige Mitglied des Senats nach dem Wegfall seiner Amtsbezüge Übergangsgeld.“ Der „andere Grund“ ist die Entlassung durch den Regierungschef und wird finanziell abgefedert. Nur der Rücktritt ist für den Steuerzahler gratis. Dabei geht es auch nicht um Peanuts. Denn das Übergangsgeld wird laut Senatorengesetz mindestens für sechs Monate gewährt. Drei Monate in Höhe des Amtsgehalts, des Ortszuschlags der Stufe 1 und des Familienzuschlags. Für die restlichen drei Monate wird „nur“ noch die Hälfte dieser Bezüge gezahlt.

Die Mitglieder des Senats werden in Berlin nach der Besoldungsgruppe B 11 bezahlt. Das ist ein monatliches Grundgehalt von 10 719 Euro, zuzüglich einiger hundert Euro Zuschläge, unter anderem abhängig von der Zahl der Kinder. Nach drei Monaten bleiben dann immer noch rund 5500 Euro Übergangsgeld monatlich übrig. Von dieser Regelung profitiert jetzt auch der entlassene Justizsenator Braun. Auf die Frage, ob er den feinen Unterschied zwischen Entlassung und Rücktritt kenne, sagte der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit am Montag ausweichend: „Fragen Sie doch bitte den Herrn Braun dazu.“ Wichtig sei doch jetzt nur, dass dessen Amtszeit nun beendet sei.

Auf die künftige Rente hat der kurze Ausflug des CDU-Politikers in die Sphären der Regierungspolitik aber keinen Einfluss. „Nach dem Wegfall seiner Amtsbezüge hat ein ehemaliges Mitglied des Senats Anspruch auf Ruhegehalt, wenn es dem Senat mindestens vier Jahre angehört hat“, steht im Senatorengesetz. Mit seinen zehn Tagen als Senatsmitglied kommt der 55-jährige Braun also nicht weit. Bis zur Vereidigung eines neuen Justizsenators wurde Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt. Diese zusätzliche Arbeit muss der Parteifreund Brauns allerdings ohne Gehaltszuschlag verrichten.

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