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2013 kollidierten auf dem Maifeld bei einer Routineübung der Bundespolizei zwei Hubschrauber bei der Landung.

© picture alliance / dpa

Hubschrauber-Unglück am Olympiastadion: Geldstrafe für den Piloten

Zwei Hubschrauber der Bundespolizei kollidierten 2013 auf dem Berliner Maifeld. Ein Pilot starb. Der Angeklagte soll nun 9000 Euro Strafe wegen fahrlässiger Tötung zahlen.

Die Routineübung der Bundespolizei am Olympiastadion endete in einer tödlichen Katastrophe: Im Schneetreiben kollidierten am 21. März 2013 zwei Hubschrauber bei der Landung. Ein Pilot starb, mehrere Menschen wurden verletzt. Viereinhalb Jahre später sollte es am gestrigen Montag vor einem Amtsgericht um die Frage einer möglichen strafrechtlichen Verantwortung gehen. Auf der Anklagebank sollte Lothar S. sitzen, ein Pilot der Bundespolizei. Doch er erschien nicht im Gerichtssaal. Eine Entscheidung im Verfahren wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung gab es dennoch: Per Strafbefehl ergingen 9000 Euro Strafe gegen den 57-jährigen Beamten.

Die Bundespolizei wollte einen Einsatz gegen Hooligans üben – mit bis zu 400 Beamten. Dazu sollten auch Polizisten in Schutzkleidung mit drei Helikoptern eingeflogen werden. Ein Landeplatz wurde auf dem Maifeld markiert und 15 Meter davor Einweiser postiert. Die Maschinen starteten am Vormittag des 21. März 2013 vom Flugplatz der Bundespolizei-Fliegerstaffel in Blumberg östlich von Berlin.

Tod im Schneegestöber

Doch auf dem Maifeld waren die Verhältnisse nicht ideal. Bei minus ein Grad lagen um die fünf Zentimeter Neuschnee auf dem Landeplatz. Als der erste Hubschrauber – im Cockpit der später Getötete – den Boden erreichte, verursachte er ein Schneegestöber. Der zweite Helikopter setzte auf. Der dritte Hubschrauber war im Anflug, Nummer Eins aber noch vom Gestöber umhüllt.

Die Rotoren wirbelten den Schnee zu einer weißen Wand auf. Plötzlich ein lauter Knall. Trümmerteile folgen durch die Luft. Zuschauer warfen sich in Deckung. Als die Sicht besser wurde, bot sich ein Bild der Zerstörung. Ein Hubschrauber lag auf der Seite. Eine weitere Maschine war stark beschädigt. Bundespolizisten bargen Kollegen aus den Wracks. Für einen 40-jährigen Piloten kam jede Hilfe zu spät.

Die Sicht war bei der Landung erheblich eingeschränkt

Ein sogenanntes „Whiteout“ soll sich durch die aufwirbelnden Schneewolken entwickelt haben, die Sicht sei dadurch erheblich eingeschränkt gewesen. Die Anklage geht davon aus: Statt durchzustarten und auf bessere Sicht zu warten, habe der Pilot pflichtwidrig die Landung fortgesetzt. Obwohl ihm die Gefahr bewusst gewesen sei.

Ein tragischer Fall, der seit Jahren verschiedene Gutachter beschäftigt. Die Ergebnisse fielen widersprüchlich aus. Es sei nach Aktenlage „völlig unklar, ob der Angeklagte überhaupt verurteilt werden kann“, so das Gericht. Es sei auch zu berücksichtigen, dass er die gefährliche Landesituation nicht selbst befohlen oder veranlasst, sondern auf Befehl gehandelt habe. Es gebe zudem erhebliche Anzeichen, „dass er durch den aufwirbelnden Schnee selbst überrascht worden ist und deshalb unter Umständen keine Möglichkeit hatte, den Unfall zu verhindern“.

Der Angeklagte erschien nicht vor Gericht

Der Angeklagte hatte über seinen Verteidiger angekündigt, dass er nicht zum Termin erscheinen werde. Das Gericht regte zunächst ein milderes Urteil an: Eine Verwarnung mit 9000 Euro Strafe (90 Tagessätze zu je 100 Euro) unter Vorbehalt – quasi auf Bewährung. Die Staatsanwältin lehnte dies ab. Ein Nebenklage-Anwalt sprach sich für eine Verhandlung aus. Die nun verhängte Strafe erging auf Antrag der Anklage. Der Pilot kann gegen das Urteil Einspruch einlegen.

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