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Es gibt in anderen Städten schon ähnliche Einrichtungen.

© dpa

Kriminelle Kinder: Berlin bekommt geschlossenes Heim

Im August startet die Einrichtung in Reinickendorf. Vier Plätze für kriminelle Kinder zwischen zehn und 16 Jahren stehen dort bereit. Senator Zöllner sagt: Aus dem Heim kann keiner ausreißen.

Jetzt steht es fest: Berlin bekommt im August ein geschlossenes Heim für massiv gefährdete und straffällig gewordene Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 16 Jahren. Wie Jugendsenator Jürgen Zöllner (SPD) am Dienstag nach einer Senatssitzung mitteilte, hat sich der Senat darauf geeinigt, zunächst vier solcher Plätze zu schaffen. Diese sollen in einer bestehenden Jugendhilfeeinrichtung zur U-Haft-Vermeidung in Reinickendorf untergebracht werden; Träger ist der Verbund Stiftung soziale Dienste (FSD)/ Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk (EJF).

Mit der Einigung ist Zöllner zufolge die Grundlage geschaffen, die bestehende Einrichtung so umzubauen, dass dort die Möglichkeit zu „freiheitsentziehenden Maßnahmen“ besteht. „Wir werden es baulich so lösen, dass ein Entweichen de facto nicht möglich ist“, sagte Zöllner. Das gehe auch ohne Gitter vor den Fenstern – etwa durch elektronische Sicherungssysteme. Dafür investiert das Land Berlin insgesamt 400 000 Euro, davon 250 000 Euro in diesem Jahr und weitere 150 000 Euro im Jahr 2012.

Zwei Erzieher sollen die Kinder und Jugendlichen rund um die Uhr betreuen, dazu soll ein sogenannter pädagogischer Ansprechpartner permanent verfügbar sein. Der Tagesablauf soll streng strukturiert sein, mit Lern- und Leistungsanforderungen. Die Personalkosten dafür schätzt Zöllner auf etwa 100 000 Euro pro Jahr; diese seien über die Regelsätze der Jugendhilfe abgedeckt.

Das Heim soll Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 16 Jahren aufnehmen, die „in einer Regeleinrichtung der Jugendhilfe nicht problemangemessen betreut und geschützt werden können“, heißt es. Es ist als Übergangseinrichtung geplant – maximal drei bis vier Monate sollen die Jugendlichen dort bleiben, bis ihr Alters- und Rechtsstatus geklärt und eine Anschlusshilfe gefunden worden ist.

Das Prozedere für die Altersfeststellung wird künftig klar geregelt. „Das macht definitiv die Charité“, sagte Zöllner. Im vergangenen Jahr hatte es wiederholt Probleme mit den medizinischen Altersgutachten jugendlicher Dealer gegeben – in einigen Fällen dauerte es Monate, bis das Gutachten vorlag und einen vermeintlich strafunmündigen Jugendlichen als über 14-jährig entlarvte.

Erwischt die Polizei künftig ein vermeintlich strafunmündiges Kind bei einer Straftat, sollen sich die Beamten an den Notdienst Kinderschutz wenden. Er ist die erste Anlaufstelle und soll zunächst klären, welches Jugendamt in welchem Bezirk für das Kind zuständig ist. Über die Einweisung in das geschlossene Heim muss schließlich ein Familienrichter entscheiden – nur mit richterlichem Beschluss ist es möglich, nicht strafmündige Kinder einzusperren. Die Familiengerichte haben zur Beschleunigung des Verfahrens bereits im Dezember vergangenen Jahres einen Bereitschaftsdienst eingerichtet.

Noch vor wenigen Tagen hatte es geheißen, der Standort des Heimes solle geheim bleiben. Nun verband Zöllner seine Bekanntmachung mit der Bitte an die Öffentlichkeit, den Standort „nicht zu breit zu treten – im Interesse der Betroffenen“.

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