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Berlin: Kurze Beine, kurze Schulwege Klagen von Eltern

in Mitte erfolgreich

Kurz vor Beginn des Schuljahres hat das Verwaltungsgericht in fünf Eilverfahren die Vergabe der Grundschulplätze in Mitte beanstandet – und den Bezirk verpflichtet, fünf Kinder an ihrer Wunschschule aufzunehmen. Der gemeinsame Einschulungsbereich mehrerer Schulen verstoße gegen den Grundsatz altersangemessener Schulwege, heißt es im Beschluss. Der Schulweg von Grundschülern solle nicht länger sein als ein Kilometer. „Es gilt: kurze Beine, kurze Wege“, sagte Gerichtssprecher Stephan Groscurth. Geklagt hatten Eltern, deren Kinder an der nächstgelegenen Grundschule abgelehnt und einer anderen im Einzugsbereich zugewiesen worden waren. Im September 2010 hatte das Bezirksamt acht Grundschulen in den Ortsteilen Mitte und Gesundbrunnen in einem Radius von fünf Kilometern zu einem Einschulungsbereich zusammengefasst. Die Kinder haben keinen Anspruch auf den Besuch der am nächsten liegenden Schule.

Das Berliner Schulgesetz erlaubt eine solche Regelung: Dadurch sollen die Eltern mehr Wahlfreiheit bekommen und eine bessere Schülermischung soll erreicht werden. Allerdings nutzt nur Mitte diese Möglichkeit. Überall sonst gilt: Die nächstgelegene Grundschule ist zuständig. Die Entfernung zum Wohnort machten die Richter nun als Schwachstelle aus. An einigen Schulen waren Kinder, die in der Nähe wohnen, abgelehnt und weiter entfernt wohnende Kinder aufgenommen worden. Dagegen hatten Eltern geklagt.

Allerdings bedeutet der Beschluss nicht, dass die gesamte Schulplatzvergabe im Bezirk hinfällig ist. „Das wird nicht alles rückabgewickelt“, sagte Groscurth. Wer mit einem Platz nicht einverstanden sei, müsse selbst klagen. Zudem kann der Bezirk gegen den Beschluss Beschwerde einlegen. In Abstimmung mit dem Rechtsamt werde sie alle Optionen prüfen, sagte Schulstadträtin Petra Schrader (Linke). „Dabei müssen wir uns jeden Einzelfall genau ansehen.“ Barbara Kerbel

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