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Allein auf dem Bahnsteig: Schaffnerin hat Zwölfjährigen in Potsdam aus Zug gesetzt

Abermals soll eine Schaffnerin ein Kind wegen eines fehlenden Schülerausweises aus einen Zug verbannt und auf dem Bahnsteig stehen gelassen haben. Diesmal geschah das Ganze in Potsdam.

Offenbar nur wegen des fehlenden Schülerausweises hat eine Schaffnerin am Sonntag einen zwölfjährigen Jungen in Potsdam Park Sanssouci des Regionalzuges verwiesen - obwohl die Deutsche Bahn das Personal in der Vergangenheit mehrfach informiert hatte, dass dies verboten ist. Die Großmutter des zwölfjährigen Anton zeigte sich dem Tagesspiegel gegenüber verärgert. "Die Schaffnerin soll sich entschuldigen", sagt Sylvia Karcher. Die Bedienstete habe ihren Enkelsohn "auf den Bahnsteig abgekippt."

Um 7.33 Uhr war Anton am Alexanderplatz in den RE1 Richtung Brandenburg/ Havel gestiegen. Kurz hinter Potsdam Hauptbahnhof kam die Schaffnerin zur Fahrkartenkontrolle. Neben seiner Monatskarte zeigte Anton den Anschlussfahrausweis bis Groß Kreutz vor, denn dort wollte ihn die Großmutter abholen. Doch die Zugbegleiterin wollte auch den Schülerausweis sehen, schildert Sylvia Karch. Sie habe sich "unerbittlich" gezeigt. Dabei sehe Anton auch wie ein Zwölfjähriger aus, "eindeutig ein Schüler", sagt die Großmutter. Um 8.13 Uhr stand der Junge auf dem zu dieser Uhrzeit ansonsten menschenleeren Bahnsteig und sah seinen Zug RE 18164 wegfahren. Zum Glück, berichtet die Großmutter, habe Anton ein Mobiltelefon dabei gehabt, um seine Oma anzurufen. Die Züge dort fahren nur stündlich, also wurde Anton abgeholt.

In der Vergangenheit hatte die Deutsche Bahn AG wiederholt negative Schlagzeilen gemacht, weil Schaffner Jugendliche oder Kinder des Zuges verwiesen hatten, weil sie ihre Fahrkarte vergessen hatten. 2010 hatte eine Schaffnerin in Königs Wusterhausen abends bei klirrender Kälte eine 16-Jährige aus dem Zug gesetzt, weil das Mädchen nicht genügend Fahrgeld dabei hatte. Wie bei vorangegangenen ähnlichen Fällen hatte sich die Bahn "sehr betroffen" gezeigt und Besserung gelobt. 2008 hatte es drei ähnliche Fälle gegeben, anschließend mussten die Schaffner schriftlich bestätigen, dass sie die Dienstvorschriften kennen, Kinder und Jugendliche auf keinen Fall aus dem Zug zu weisen. Schaffner, die gegen diese Vorschriften verstoßen, werden abgemahnt, hatte die Deutsche Bahn damals mitgeteilt. Ein Bahnsprecher sicherte am Montag zu, den Antons Fall genau zu prüfen.

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