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Amtsgericht Tiergarten: Bewährungsstrafe nach Anschlag auf Rosa-Luxemburg-Demo

Ein Lehrer und sein Bruder haben für ihren Anschlag mit Polen-Böllern auf eine Demonstration zu Ehren von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht eine Bewährungsstrafe erhalten. Zu dem Motiv wollten sich die Angeklagten nicht äußern.

Wegen des Zündens von sogenannten Polen-Böllern bei einer Demonstration im Januar hat das Amtsgericht Tiergarten zwei Brüder wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 47 und 50 Jahre alten Männer unter der S-Bahnbrücke Frankfurter Allee mit einer Fernzündung eine Reihe von Böllern zum Detonieren gebracht hatten. Damit hätten sie ihre ablehnende Haltung gegenüber der Ehrung für die Arbeiterführer Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht ausdrücken wollen.

Die Demonstration war zehn Meter von der Brücke entfernt, als der Sprengsatz explodierte. Verletzt wurde niemand. Wegen des "hohen Schalldrucks" von 140 Dezibel habe jedoch eine Gesundheitsgefährdung bestanden. Dem Gericht zufolge gibt es keine Anhaltspunkte, wonach es sich um einen rechtsextremistisch motivierten Anschlag handelt. Die Kundgebungsteilnehmer seien jedoch aufgeschreckt und in ihrem Recht auf Demonstrationsfreiheit beschränkt worden. Außerdem sei der Anschlag zu einer Zeit erfolgt, in der Menschen Angst vor Terroranschlägen hätten.

Im Verfahren hatten der 47-jährige Berufsschullehrer aus Lichtenberg und sein drei Jahre älterer Bruder, ein Programmierer aus Mecklenburg-Vorpommern, ein pauschales Geständnis abgelegt. Übereinstimmend gaben sie an, "das es eine dumme Sache war", die sie "natürlich bereuen". Zum Motiv des Bölleranschlags wollten sich die Brüder nicht äußern. Das Gericht hielt den Angeklagten zugute, dass sie nicht vorbestraft sind und sich nach der Tat selbst gestellt hatten. (mit ddp)

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