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Job weg wegen Joints. Der Gleisbauer will Cannabis nur in der Freizeit konsumiert haben. Dennoch sahen das Gericht und die BVG ein Sicherheitsrisiko.

© Kai-Uwe Heinrich

Arbeitsrechtprozess: Kündigung wegen Kiffens unwirksam

Das Landesarbeitsgericht hat die Kündigung eines BVG-Gleisbauers, dessen Cannabiskonsum den Betriebsärzten aufgefallen war, für unwirksam erklärt. Die Entscheidung fiel aus allerdings aus rein formalen Gründen.

Die Berliner Verkehrsbetriebe hätten den Personalrat bei der Kündigung des 25-jährigen Straßenbahn-Gleisbauers nicht ordnungsgemäß beteiligt, heißt es im Urteil vom Dienstag, das eine Entscheidung des Arbeitsgerichts bestätigt. Da der junge Mann ein „Sicherheitsrisiko“ sei, wurde die BVG aber trotzdem nicht verpflichtet, ihn wieder zu beschäftigen – und dies will das Unternehmen laut Sprecher Klaus Wazlak auch nicht tun.

Der Fall sei so kompliziert, dass man die schriftliche Urteilsbegründung abwarten müsse, sagte Wazlak. Wie berichtet, hatte der Gleisbauer angeblich ausschließlich in seiner Freizeit gekifft. Genau genommen meldeten die Betriebsärzte wegen ihrer Schweigepflicht nicht den offenbar regelmäßigen Drogenkonsum, den sie bei einer Untersuchung und einer späteren Nachuntersuchung diagnostiziert hatten. Vielmehr teilten sie dem Arbeitgeber nur in allgemein gehaltenen Formulierungen ihre „Gesundheits- und Sicherheitsbedenken“ gegen die Weiterbeschäftigung mit.

Die Gerichte hatten angeregt, den jungen Mann unter strengen Drogenkontrollen wieder arbeiten zu lassen. Ein Vergleichsangebot der BVG soll er aus unbekannten Gründen abgelehnt haben. Sein Anwalt war am Dienstag nicht zu erreichen. Unklar ist deshalb auch, ob der Kläger nun finanzielle Ansprüche gegen die Verkehrsbetriebe geltend machen will. Eine normale Lohnfortzahlung kann er wegen der attestierten Arbeitsunfähigkeit wohl nicht verlangen, selbst wenn die Kündigung fehlerhaft war. Da er offiziell aber nicht arbeitslos ist, dürfte auch ein Antrag auf Arbeitslosengeld scheitern.

Auf dieses Dilemma hatte der Vorsitzende Richter bereits in der mündlichen Verhandlung im Juli hingewiesen und vor einem „Pyrrhussieg“ gewarnt.

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