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Aus dem Gericht: Intensivtäter Mahmoud verurteilt

Einer der bekanntesten Wiederholungsstraftäter Berlins wurde vom Landgericht verurteilt. Seine kriminelle Karriere begann vor zehn Jahren. Zeigt sein Geständnis einen Sinneswandel?

Nidal R., ist vom Landgericht Berlin wegen einer Reihe von Straftaten zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Der als Jugendlicher unter dem Namen "Mahmoud" bekannt gewordene Angeklagte wurde der vorsätzlichen Körperverletzung, Fahrens ohne Führerschein und Widerstands gegen Polizeibeamte schuldig gesprochen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 25-Jährige nur drei Tage nach seiner Haftentlassung im November 2006 einen Türsteher verletzte. In einer Schöneberger Diskothek brach er dem Aufpasser mit einem Kopfstoß die Nase . Zuvor hatte der Sicherheitsmann Nidal R. den Eintritt verboten.

"Geringe Frustrationstoleranz"

Bis März 2007 war er dann mehrfach ohne Führerschein gefahren und dabei ertappt worden. Bei seiner Flucht vor der Polizei hatte Nidal R. drei Autos gerammt. Dadurch entstand ein Sachschaden von knapp 10.000 Euro. Vom Vorwurf des Bandendiebstahls wurde der 25-Jährige freigesprochen.

Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Der staatenlose Palästinenser brach die Bewährungsstrafe. Sein Rückfalltempo sei "erschreckend" und zeige, dass sich der Angeklagte nicht an die "Regeln des sozialen Zusammenlebens" halten könne, hieß es. Nidal R. sei "impulsiv" und habe eine "geringe Frustrationstoleranz".

"Nicht bewährungsfähig"

Seine kriminelle Karriere begann bereits im Alter von 15 Jahren. Gegen ihn wurden bereits Jugendstrafen wegen Gewaltdelikten bis zu viereinhalb Jahren verhängt. In einem letzten Urteil vom August 2007 wurde der 25-Jährige als "nicht bewährungsfähig" eingeschätzt und erhielt wegen Beleidigung sechs Monate Haft.

In diesem Verfahren wurde Nidal R. erstmals begutachtet. Gegenüber dem Sachverständigen hatte er sich umfassend zu seiner Lebensgeschichte geäußert. Sein Geständnis sah die Staatsanwältin jedoch als ein "Anzeichen für einen Umdenkensprozess". Der Angeklagte zeige, dass er für eine Perspektive kämpfe. Dafür müsse er sich jedoch von seinem Umfeld herauslösen, betonte sie. (ml/ddp)

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