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Polizei im Einsatz (Symbolbild).

© dpa

Update

Berlin-Lichtenrade: Schülerin findet Tasche mit 14.000 Euro

Eine Berliner Schülerin hat in der U-Bahn eine Handtasche mit 14.000 Euro gefunden und bei der Polizei abgegeben.

Standhaftigkeit im Angesicht einer großen Versuchung bewies eine Schülerin, die am Freitag in der U-Bahnlinie 6 eine Handtasche mit 14.000 Euro in bar fand.
Statt das Geld zu behalten, erzählte das Mädchen ihrer Mutter von dem Fund, den sie bereits am Freitag im südlichen Abschnitt der U6 Höhe Westphalenweg und Alt-Mariendorf gemacht hatte. Die Mutter der 16jährigen gab die Tasche am darauffolgenden Samstag samt Inhalt beim Polizeiabschnitt 47 in Lichtenrade ab.

Von der Polizei gab es Lob via Twitter

„Besitzerin happy, wir sagen topp und danke“, lobte die Berliner Polizei am Dienstag auf dem Kurznachrichtendienst Twitter. Bei dem Mädchen und ihrer Mutter handelt es sich um Flüchtlinge aus dem Irak, die in einer Berliner Unterkunft für Geflüchtete leben.

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Die Besitzerin der Tasche ist nach Angaben der Polizei eine 78jährige Frau, die den Verlust sofort angezeigt und damit eine schnelle Zuordnung ermöglich hat. Warum die Frau mit 14.000 Euro Bargeld unterwegs war, kann aber auch die Polizei nicht erklären.

Im Juli diesen Jahres gab es einen ähnlichen Vorfall

Der Fall erinnert an eine ähnliche Begebenheit aus dem Juli diesen Jahres: Damals fand ein weiterer ehrlicher Finder unter einem Baum in Neukölln eine Dokumentenmappe mit geradezu sagenhaftem Inhalt: Neben 3500 Euro in bar enthielt die Tasche auch ein ganzes Kilo Gold in Form von 22 einzelnen Goldbarren.

Der Besitzer hatte die Mappe beim Abschließen seines Fahrrads einfach abgelegt und vergessen, der Finder kontaktierte ein Fundbüro.

Ehrlichen Leuten steht Finderlohn per Gesetz zu

Ehrlichen Findern steht von Gesetzes wegen ein Finderlohn zu. Bei Fundsachen deren Wert den Betrag von 500 Euro übersteigt, beträgt der Finderlohn mindestens 25 Euro plus drei Prozent des über 500 Euro hinausgehenden Wertes. Allerdings: Bei einem Fund in einem öffentlichen Verkehrsmittel wird der Wert halbiert, so will es das Gesetz. Aber auch die 215 Euro, die der Finderin damit voraussichtlich zustehen, sollten ein ebenso unverhofftes wie mehr als verdientes Zubrot darstellen.

Markus Hüttmann

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