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Eine Funkstreife im Einsatz.

© dpa

Berlin-Neukölln: Toter Säugling in Babyklappe: 5000 Euro Belohnung für Hinweise

Im Fall des toten Säuglings in Neukölln vom Silvestermorgen 2015 setzt die Staatsanwaltschaft Berlin nun eine Belohnung aus. Bis zu 5000 Euro soll es für Hinweise geben.

Im Fall des toten Säuglings, der in der Nacht zu Silvester in die Babyklappe des Krankenhauses Neukölln gelegt worden war, hat die Staatsanwaltschaft Berlin eine Belohnung ausgesetzt. Für Hinweise, die zur Identifizierung der Kindesmutter beziehungsweise zur Aufklärung der Straftat vom Silvestermorgen 2015 führen, ist eine Belohnung in Höhe von bis zu 5.000 Euro ausgelobt worden.

Das leblose Baby wurde am 31. Dezember kurz vor 2 Uhr von Unbekannten in die Babyklappe am Krankenhaus Neukölln gelegt. Die 8. Mordkommission, die die Ermittlungen übernahm, erhielt bislang fünfzehn Hinweise, leider ohne konkreten Hinweis auf die Mutter. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Neugeborene mit einem Fahrzeug zum Ablageort gebracht wurde, wurden Ermittlungen nicht nur in Berlin, sondern auch in Brandenburg durchgeführt.

Die 8. Mordkommission bittet die Berliner und Brandenburger Bevölkerung um Mithilfe und fragt:

Wer hat in der Nacht vom 30. zum 31. Dezember 2015 Beobachtungen im Bereich des Krankenhauses Neukölln gemacht?

Wer kennt eine Frau, die schwanger war und nun kein Baby hat?

Welche Frau war ab dem 30. Dezember 2015 wegen möglicher Beschwerden, die auf eine nicht fachgerechte Geburt hindeuten, in ärztlicher Behandlung?

Wer kann sonstige Hinweise zu der Kindesmutter geben?

Hinweise nehmen die 8. Mordkommission des Landeskriminalamtes Berlin in der Keithstraße 30 in Tiergarten unter der Telefonnummer (030) 4664 – 911 888 sowie jede andere Polizeidienststelle entgegen.

 

Die Belohnung ist ausschließlich für Personen aus der Bevölkerung bestimmt, nicht für solche, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Personen, die an der Tat beteiligt waren, sind von einer Zuteilung ausgeschlossen. Die Verteilung der Belohnung findet unter Ausschluss des Rechtsweges statt. Tsp

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