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Der Terrorverdächtige wohnte seit einem Jahr in einem Hinterhaus in der Kolonnenstraße in Berlin-Schöneberg.

© Michael Kappeler/dpa

Update

Berlin-Schöneberg: Haftbefehl gegen Berliner Terrorverdächtigen erlassen

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat einen Haftbefehl gegen einen 24-Jährigen Tunesier erreicht. Er war im November vorläufig festgenommen worden.

Von Frank Jansen

Im Fall des Tunesiers Ashraf al-T. hat die Bundesanwaltschaft nach Informationen des Tagesspiegels jetzt doch einen Haftbefehl wegen Terrorverdachts erreicht. Der Bundesgerichtshof habe am Mittwoch den Haftbefehl wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung erlassen, hieß es in Sicherheitskreisen. Das bestätigten der Anwalt des Mannes, Jonathan Burmeister, dem Tagesspiegel sowie inzwischen auch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Gemeint ist die Terrormiliz IS. Ashraf al-T. soll vom IS gezielt nach Deutschland geschickt worden sein, vermutlich um einen Selbstmordanschlag zu verüben.

Die Polizei hatte den 24-Jährigen im November im Berliner Stadtteil Schöneberg festgenommen. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs lehnte jedoch den Antrag der Bundesanwaltschaft auf einen Haftbefehl wegen Terrorverdachts ab. Allerdings kam Ashraf al-T. wegen des Verdachts auf Urkundenfälschung in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, einen gefälschten syrischen Pass benutzt zu haben. Nach dem Misserfolg beim BGH hatte das Amtsgericht Karlsruhe diesen Haftbefehl erlassen.

Nach Auswertung weiterer Asservate, darunter ein Mobiltelefon des Tunesiers, konnte die Bundesanwaltschaft jetzt noch mehr Belege für den Terrorverdacht präsentieren.

Ashraf al-T. war im Oktober 2015 nach Deutschland gekommen und gab an, Flüchtling zu sein. Der Verfassungsschutz kam dem Mann jedoch auf die Spur und behielt ihn im Blick. Es fiel auf, dass er Kontakt zu einem hochrangigen Mitglied des IS in Syrien unterhielt. Der Funktionär, der mutmaßlich für Terroraktionen in Deutschland zuständig ist, könnte die Schleusung des Tunesiers veranlasst haben, jedenfalls soll er ihn hier dirigiert haben. Wo Ashraf al-T. sich in die Luft sprengen sollte, ist allerdings unklar. Da er in Berlin lebte, sei nicht auszuschließen, dass er hier auch einen Anschlag verüben wollte, sagten Sicherheitskreise.

Laut Mitteilung der Bundesanwaltschaft ist nach wie vor unklar, ob es um einen Anschlag ging. Die weiteren Ermittlungen hätten aber „den Tatverdacht nunmehr weiter verdichtet“. Der Mann ist nach den neuen Angaben 24 Jahre alt, bisher wurde sein Alter mit 27 angegeben.

Der Anwalt von Ashraf al-T., Jonathan Burmeister, sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Ich halte die Beweislage für mehr als dünn.“ Sein Mandant bleibe bis auf Weiteres im Berliner Haftkrankenhaus. Dorthin war er wenige Tage nach seiner Festnahme wegen Suizidgefahr gebracht worden. (mit dpa)

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