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Berufung: Neue Runde im Prozess um Auto-Brandstiftung

Nach fünf Monaten U-Haft kam die Angeklagte frei. Staatsanwaltschaft legte aber Berufung ein. Doch die Beweislage in der Berufungsverhandlung hat sich nicht geändert.

Bevor der wichtigste Zeuge den Saal betrat, verschwand Alexandra R. von der Anklagebank. Die 22-Jährige, die als mutmaßliche Autobrandstifterin über fünf Monate in Untersuchungshaft saß und dann im ersten Prozess freigesprochen wurde, mischte sich unter die Zuschauer. Das hatten die Richter vorgeschlagen. Sie wollten die Erinnerungsfähigkeit des Zeugen testen. Der 28-jährige Polizist entdeckte die blasse Frau schnell. Doch damit hatte sich die Beweislage in der Berufungsverhandlung nicht geändert.

Die Staatsanwaltschaft wirft Alexandra R. vor, in der Nacht zum 18. Mai 2009 in der Friedrichshainer Liebigstraße drei Grillanzünder auf den rechten Vorderreifen eines geparkten Mazda-Geländewagen gelegt und angezündet zu haben. Ein Polizist will sie in der Nähe des Tatortes gesehen haben. Wenig später wurde sie aus einem Spätkauf geführt. Alexandra R. sagte damals, sie hätte nur Bier kaufen wollen. Vor Gericht schwieg sie.

Damals konnte die Polizei endlich einen Erfolg im Kampf gegen die nicht abreißende Serie von Auto-Brandstiftungen präsentieren. Die Festnahme von R., die der linken Szene zugeordnet wird, war die erste im Zusammenhang mit politisch motivierten Feueranschlägen auf Autos. Das Amtsgericht aber urteilte im Anfang November: "Es bestehen durchgreifende Zweifel an ihrer Täterschaft."

Drei Jahre Gefängnis und damit eine "Strafe zur Abschreckung" hatte dagegen die Staatsanwaltschaft gefordert und Berufung eingelegt. Sie setzt auf die Aussagen der Polizisten, die R. festgenommen hatten. Objektive Beweise wie Spuren von Grillanzünder an ihren Händen gibt es nicht. Ein Beamter wiederholte nun: "Ich erkannte sie als die Person wieder, die ich zuvor beobachtet hatte." Er habe das an der dunklen Kleidung und am Gesicht festgemacht. Ob sie eine Brille getragen habe? Das wisse er nicht, sagte der Polizist. Vor Gericht trug R. bislang immer eine Brille.

"Der Zeuge ist für die Anklage nichts wert", schätzte eine der Verteidigerinnen ein. Er hatte erst eine dunkel gekleidete Person mit Basecap gesehen, die auf einem zugewachsenen Gehweg lief. Weil dort "eigentlich keiner geht", habe er den Streifenwagen gewendet und plötzlich an einem Fahrzeug einen Feuerschein gesehen, schilderte der Polizist. "Ich stieg aus und kratzte die Grillkohle vom Reifen." Danach hätten er und seine Kollegin die dunkle Gestalt gesucht. Der Prozess geht am 12. Mai weiter. K.G.

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