zum Hauptinhalt

Busfahrer-Attacken: Richter weisen Oberstaatsanwältin in die Schranken

Die milden Urteile gegen zwei Männer, die einen Berliner Busfahrer mit einem Messer angegriffen haben, haben in der Öffentlichkeit viel Kritik hervorgerufen. Das Präsidium des Kammer- und Landgerichts verwahrt sich nun jedoch gegen die Vorwürfe von Oberstaatsanwältin Vera Junker, bei Gewaltdelikten das Strafmaß nicht voll auszuschöpfen.

Nach der Kritik an dem Urteil im Prozess um die Messerattacke auf einen Busfahrer verbitten sich Berliner Richter Vorwürfe, sie würden „Kuschel-Justiz“ betreiben und mit Straftätern zu lasch umgehen. „Wir setzen uns mit Kritik auseinander. Doch solche Vorwürfe gehen unter die Gürtellinie und hinterlassen einen unzutreffenden Eindruck über die richterlicheArbeit“, sagte Kammergerichts-Vizepräsidentin Marion Claßen-Beblo dem Tagesspiegel. Auch der Präsident des Landgerichts, Bernd Pickel, verwahrte sich gegen „persönlich diffamierende Kritik“ an der Richterin am Landgericht, die das Urteil gesprochen hatte.

Am Dienstag vergangener Woche hatte das Landgericht Mehmet S. zu dreieinhalb Jahren und Selcuk B. zu drei Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Bis zum Antritt der Freiheitsstrafe sind die beiden auf freiem Fuß. Die Richter blieben deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die sechs Jahre Gefängnis gefordert hatte. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil eingelegt, über die der Bundesgerichtshof entscheiden wird. Über eine Beschwerde gegen die Aufhebung der Haftbefehle wird das Berliner Kammergericht zeitnah entscheiden.

Höchststrafe oder Rechtsfrieden

Die Diskussion über das Urteil in dem Prozess wird derweil in der Berliner Justiz heftig weitergeführt. Vera Junker, Oberstaatsanwältin und Vorsitzende der Vereinigung Berliner Staatsanwälte, forderte am Wochenende in einem Tagesspiegel-Beitrag Berliner Richter auf, bei Gewaltdelikten den Strafrahmen auszuschöpfen. „Wenn eine Tat äußerst brutal ist, verdient sie die Höchststrafe“, sagte Junker. Sie habe den Eindruck, dass Richter bei der Strafzumessung allzu häufig von der Befürchtung geleitet würden, das Urteil habe keinen Bestand vor höheren Instanzen. Man „verharre“ bei der Beurteilung grober Gewalttaten im mittleren Bereich des Strafrahmens. Ein Urteilsspruch müsse „Rechtsfrieden“ schaffen, deshalb dürften sich Richter nicht allzu sehr von der Meinung des Volkes entfernen.

Das sieht Stefan Conen von der Vereinigung Berliner Strafverteidiger ganz anders. „Aus gutem Grund gibt es unabhängige Richter, die sich in einem demokratischen Rechtsstaat nicht am ,gesunden Volksempfinden‘, sondern an der Gesetzeslage orientieren“, sagte Conen. Es sei „beschämend, wenn in einem Umfeld, in dem Richter öffentlich diffamiert werden, die Staatsanwaltschaft mindestens fahrlässig Öl ins Feuer gießt, um populistische Süppchen zu kochen“. Auch Peter Faust, Vorsitzender des Berliner Richterbundes, teilt die Position der Oberstaatsanwältin nicht. Es sei „unübersehbar, dass die Strafmaße bei Delikten gegen die körperliche Integrität in den letzten Jahren gewaltig gestiegen sind“. Es gehe dabei immer um den „Einzelfall“. Es sei aber „sehr unerquicklich“, wenn juristische Streitigkeiten „auf Stammtischniveau“ ausgetragen werden.

Zurückhaltender äußerte sich dagegen Justizstaatssekretär Hasso Lieber. In dem vorliegenden Fall hätten zwei Berufsrichter und zwei Schöffen das Urteil gesprochen. Die Schöffen hätten durchaus Einwände gegen das Strafmaß vorbringen können. Ob die Begründung des Urteils den Maßstäben einer professionellen Bewertung Stand halten werde, bleibe abzuwarten. Und gegen Meinungsäußerungen von Junker als Verbandsvorsitzende habe er nichts einzuwenden. Im „Meinungskampf“ werde er nicht mit „administrativen Mitteln“ eingreifen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false