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BVG: Gewalt gegen Busfahrer soll härter bestraft werden

Der CDU-Politiker Niels Korte fordert, Angriffe im Personennahverkehr bundesweit gesondert zu bestrafen - Mindeststrafe zwei Jahre. In Berlin häufen sich die Angriffe auf BVG-Personal.

Angesichts der nicht abreißenden Welle von Gewalttaten in Bussen und Bahnen hat der Jurist und CDU-Politiker Niels Korte jetzt eine Änderung des Strafgesetzbuches auf Bundesebene vorgeschlagen. Er fordert, Angriffe im Personennahverkehr gesondert zu bestrafen – Mindeststrafe zwei Jahre. Bislang werden zwar „Eingriffe in den Schienenverkehr“ und „Eingriffe in den Straßenverkehr“ separat im Gesetz erfasst und hart bestraft. Nicht jedoch Taten im Nahverkehr.

Auch gestern berichtete die Polizei wieder von einem Vorfall: Im Bus 255 wurde am Sonntagabend der Fahrer von zwei Unbekannten beleidigt und bespuckt, als er sie nach ihren Fahrausweisen gefragt hatte. Die Männer flüchteten. In den vergangenen Tagen hatte es täglich teilweise brutale Attacken auf BVG-Mitarbeiter gegeben. Zudem gibt es viele Raubtaten und Angriffe auf andere Fahrgäste. So verzeichnete die Kriminalstatistik für 2007 genau 4759 Körperverletzungen und 1130 Raubtaten.

Selbst wenn die Täter geschnappt werden: Die Strafen sind häufig niedrig. Denn selbst gefährliche Körperverletzung – Mindeststrafe sechs Monate – gilt nur als „Vergehen“, nicht als Verbrechen. Eine Einstufung dieser Taten als Verbrechen hätte viele Vorteile, sagte der Jurist Korte. So könnten die Verkehrsunternehmen nach einem „Verbrechen“ die Täter von der Beförderung ausschließen, nach einem „Vergehen“ nicht. Zudem sei bei einer Mindeststrafe von zwei Jahren eine Aussetzung zur Bewährung sehr unwahrscheinlich, warb Korte.

Niels Korte hat diesen Vorschlag nach einem Angriff auf einen Anwaltskollegen entwickelt, der im Bus einem Fahrgast helfen wollte und selbst verprügelt wurde. Korte spricht von einer „latenten Bedrohungsangst“ vor allem bei älteren und weiblichen Fahrgästen, die deshalb Busse und Bahnen mieden. Räuber, Schläger und Sextäter im Nahverkehr „schädigen nicht nur das Opfer, sondern die gesamte Mobilität in der Stadt“, sagt der Jurist. „Fußgänger können Bedrohungen ausweichen, der Fahrgast nicht“, sagt Korte. Deshalb sei ein eigener Paragraf, der die „Sicherheit im öffentlichen Verkehr“ schützt, sinnvoll. Raubtaten und sexuelle Nötigungen würden häufig verübt, weil die Opfer dort wehrlos seien.

Die BVG wollte sich zu dem Vorschlag nicht äußern. Eine Sprecherin betonte, dass die Zahl der Angriffe auf Busfahrer in diesem Jahr zurückgegangen sei. In den ersten acht Monaten dieses Jahres waren es 91 Attacken, im Vorjahreszeitraum 128. Die BVG verweist jedoch darauf, dass die Attacken an Brutalität deutlich zunehmen. Dem Vernehmen nach verzichten auch viele Busfahrer auf eine Meldung und eine Strafanzeige, wenn sie „nur“ bespuckt oder beschimpft werden – nach dem Motto: Bringt ja nichts.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble unterstütze den Vorschlag, sagte ein Sprecher gestern. Grüne und SPD in Berlin lehnten den Vorstoß gestern ab. „Wir brauchen keinen neuen Paragrafen“, sagten gleichlautend die Rechtsexperten der beiden Parteien. Fritz Felgentreu (SPD) fände es aber trotzdem richtig, wenn solche Straftaten härter bestraft würden. Auch Dirk Behrendt von den Grünen forderte, dass bei der Strafzumessung stärker berücksichtigt werden müsse, ob die Täter den Nahverkehr ausgenutzt hätten. Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Bodo Pfalzgraf, sprach von einem „klasse Vorschlag eines Fachmanns“.

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