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Charlyn: Prozess gegen Bombenleger ab 26. August

Der als Bombenleger von Rudow bekannt gewordene Peter J. muss sich neun Monate nach dem Sprengstoffanschlag auf seine Nichte Charlyn vor dem Landgericht verantworten.

Der Prozess wegen versuchten Mordes beginnt nach Justizangaben am 26. August. Der 33-Jährige hatte laut Anklage eine selbst gebastelte Bombe im Briefkasten der Familie seiner Stiefschwester deponiert. Der Sprengsatz detonierte, als die damals zwölfjährige Charlyn die Post herausnehmen wollte. Der rechte Arm des Mädchens wurde zerfetzt und konnte nur durch mehrere Operationen gerettet werden.

Aus Hass auf die Familie soll J. im Sommer begonnen haben, Bomben zu bauen und zu testen. Am 26. November dann der hinterhältige Anschlag: Zwei Sprengsätze soll Peter J. versteckt haben, die eigentlich seine Stiefschwester und deren Mann treffen sollten. Die zweite Bombe, die auf dem Auto des Schwagers lag, detonierte zum Glück nicht. Charlyn wurde erst Mitte Februar aus dem Unfallkrankenhaus Marzahn entlassen.

Elf Tage war der mutmaßliche Bombenleger auf der Flucht, bevor er am Ostbahnhof gefasst werden konnte. Er ist mehrfach vorbestraft, aber nicht wegen Gewaltdelikten. Nun droht ihm eine lebenslange Haftstrafe. K. G.

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