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Polizei im Einsatz (Symbolbild).

© dpa

Kombibad Mariendorf: Drei Schwestern von Jungen sexuell belästigt

Drei Schwestern im Alter von neun, elf und 14 Jahren spielen im Schwimmbad. Plötzlich werden sie von einer siebenköpfigen Gruppe eingekesselt und sexuell belästigt. Jetzt ermittelt die Polizei.

Im Kombibad Mariendorf sollen am Montag drei Schwestern im Alter von neun, elf und 14 Jahren von einer Gruppe von sieben Jungen sexuell belästigt worden sein. Diese sollen in einem Schwimmbecken den Schwestern in den Schritt, an die Brust und den Po gefasst haben. Ein Bademeister alarmierte daraufhin die Polizei. Zwei der Jungen waren erst sieben Jahre alt, die übrigen im Alter zwischen neun und elf Jahren, einer war 14 Jahre alt. Der Vater der drei Mädchen hatte seine Töchter am Montagmorgen gegen neun Uhr in das Schwimmbad gefahren. Die Schwestern wollten den Geburtstag der 14-Jährigen feiern. Auch eine gleichaltrige Freundin war dabei. Da die Schulen wegen der Herbstferien derzeit geschlossen sind, war das Schwimmbad am Ankogelweg gut besucht.

Gegen 10.50 Uhr sollen die Mädchen in dem 1,2 Meter tiefen Nichtschwimmer-Becken gespielt haben. Laut Polizei schwammen die Jungen den Mädchen hinterher und bedrängten sie. Die Mädchen wurden offenbar eingekesselt. Die Jungen sollen sie an verschiedenen Körperstellen berührt haben, teilte ein Polizeisprecher mit.

Polizei ermittelt jetzt wegen Beleidigung auf sexueller Grundlage

Sie hörten erst auf, als es der Elfjährigen gelang, sich zu befreien und einen Bademeister zu rufen. Der trennte die Mädchen von den Jungen und bewachte die Kinder, bis die Polizei eintraf. Sechs der Beschuldigten sind Syrer, bei einem Jungen ist die Staatsangehörigkeit unklar. Die Polizei ermittelt jetzt wegen Beleidigung auf sexueller Grundlage. Die Beamten prüfen jetzt, welchen der beschuldigten Jungen eine Tatbeteiligung nachgewiesen werden kann. Es ist möglich, dass die beiden Jüngsten, die Siebenjährigen, nur bei der Gruppe waren, weil die Kinder untereinander arabisch sprachen.

Offenbar kann einer der Siebenjährigen gar nicht oder nur schlecht schwimmen. Er soll deshalb am Beckenrand gestanden haben. Strafrechtliche Konsequenzen müssen die Unter-14-Jährigen nicht befürchten, da sie als Kinder als strafunmündig gelten. Die Polizei brachte die Jungen auf die Wache, sie wurden später an ihre Eltern übergeben.

Das Kombibad Mariendorf machte Gebrauch von seinem Hausrecht: Die sieben Jungen dürfen bis zum Abschluss der Ermittlungen das Schwimmbad nicht mehr betreten. Der Vater der Mädchen wurde verständigt, doch die Töchter wollten nach den Vernehmungen noch weiterhin im Bad bleiben. Eine Sprecherin der Berliner Bäderbetriebe betonte, dass das elfjährige Mädchen, das sich befreien konnte und Hilfe rief, genau das Richtige getan habe: „In solchen schwierigen Situationen ist es sehr wichtig, zuerst Hilfe bei einem Bademeister zu suchen.“

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