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Elektroschockpistolen: Polizei will Taser – aber nur für Spezialkräfte

Nur bei den Spezialeinsatzkommandos soll die Elektroschockpistole "Taser" häufiger zum Einsatz kommen. Noch ist der Elektroschocker offiziell Schusswaffe, der Polizeipräsident fordert die Einstufung als Hilfsmittel.

Die Polizei will die Elektroschockpistole „Taser“ häufiger einsetzen – aber nur beim Spezialeinsatzkommando (SEK). In unserem Bericht über die Waffe in der Sonntagausgabe konnte hingegen der Eindruck entstehen, die Polizei fordere die Verwendung im normalen Dienstgebrauch. Wie berichtet, gilt der Taser derzeit als Schusswaffe und darf deshalb nur als letztes Mittel eingesetzt werden. Der Taser verschießt zwei winzige Pfeile, die durch sechs Meter lange Drähte mit der Waffe verbunden sind. Darüber fließen dann kurzzeitig 50 000 Volt, die die getroffene Person bewegungsunfähig machen – was sehr schmerzhaft ist.

Taser wie diesen will auch die Berliner Polizei im Rahmen ihrer Sondereinsatzkommandos häufiger einsetzen.

© AFP

Polizeipräsident Dieter Glietsch hatte jetzt gefordert, das Gerät rechtlich als „Hilfsmittel“ einzustufen. Als Hilfsmittel gelten Pfefferspray oder Diensthunde, die schnell eingesetzt werden dürfen. Die Senatsinnenverwaltung lehnt jedoch ohnehin jede Ausweitung des Taser-Einsatzes ab. Die vier Geräte werden seit 2001 beim Berliner SEK getestet und wurden seitdem 14 Mal eingesetzt.

Menschenrechtsorganisationen sehen die Gefahr, dass Taser auch benutzt werden können, um Verdächtige gefügig zu machen. Diskussion um die Elektroschocker gibt es, nachdem es in den USA und in Kanada angeblich zu Todesfällen gekommen war. (tsp)

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