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Flucht aus JVA: Von der Aue erneut in der Kritik

Durch die Flucht eines Strafgefangenen gerät Justizsenatorin Gisela von der Aue erneut unter Druck. Der Häftling ist nach seinem "Spaziergang" aus der JVA Charlottenburg weiter flüchtig.

Die Opposition von CDU und FDP warf von der Aue vor, Sicherheitsmängel zu ignorieren. Dem 22-jährigen Insassen der Justizvollzugsanstalt (JVA) Charlottenburg war es am Freitag mit einem Trick gelungen, das Gefängnis zu verlassen. Die Polizei fahndet nach dem Straftäter, der wegen gemeinschaftlichen Raubes und Diebstahls eine Freiheitsstrafe von drei Jahren verbüßt.

Der Gefangene hatte sich bei der Ausgangskontrolle als Besucher ausgegeben und war damit durchgeschlüpft. Das sei unter den Fluchtwegen ein "Klassiker", sagte Justizsprecherin Barbara Helten. Die genauen Umstände des Vorfalls seien noch unklar. Die Justizverwaltung werde das prüfen und dann über mögliche Konsequenzen entscheiden. Zunächst würden die Mitarbeiter der Anstalt befragt.

Nach Medienberichten war der türkischstämmige Intensivtäter erst vor wenigen Wochen aus einer Jugendstrafanstalt in die JVA Charlottenburg verlegt worden. Seine Entlassung war für den Sommer 2008 vorgesehen.

"Es ist unerträglich, dass ein inhaftierter Straftäter einfach aus einem Berliner Gefängnis spazieren kann", sagte CDU-Rechtsexperte Sven Rissmann. Was wie eine Posse anmute, sei ein weiterer Beleg für den "dramatischen Zustand des Justizvollzuges in der Hauptstadt". Es offenbarten sich erneut "eklatante Sicherheitsmängel".

"Miserables Krisenmanagement"

Die jüngste Flucht zeige abermals, dass die Justizsenatorin "ihren Laden nicht im Griff hat", sagte der Politiker. Sie sei nicht nur durch ihr "miserables Krisenmanagement" während des Drogen- und Handyskandals zu einer "schweren Hypothek" für den Senat geworden. Erst vor wenigen Monaten war bekannt geworden, dass in die Jugendstrafanstalt Plötzensee regelmäßig Drogen und Handys eingeschmuggelt werden.

Die Senatorin habe sich noch im September damit gebrüstet, dass seit dem Jahr 2000 kein Gefangener mehr aus dem geschlossenen Vollzug flüchten konnte, kritisierte FDP-Rechtsexperte Sebastian Kluckert. Begründet worden sei dies mit der ständigen Überarbeitung der Sicherheitskonzepte. Die "Plumpheit der Flucht" im aktuellen Fall belege, dass die Konzepte noch immer erhebliche Defizite aufwiesen. Die Senatorin müsse nun umgehend darlegen, wie sie überarbeitet werden.

Fälle, bei denen die Häftlinge mit einem Täuschungsmanöver flohen, hat es nach Angaben der Justizverwaltung in Berlin in den vergangenen 17 Jahren erst zweimal gegeben. Beide Male gaben sich ähnlich aussehende Besucher als die Insassen aus. Sie mussten später entlassen werden. Fluchten von Gefangenen kamen jedoch immer wieder vor. Im Mai war ein Mann von einem Freigang nicht in die JVA Heiligensee zurückgekehrt. Drei Männer flohen im selben Monat aus dem Abschiebegewahrsam in Köpenick. Im November 2006 entzog sich eine Gefangene nach einem Arztbesuch ihren Bewachern, konnte aber wenig später wieder gefasst werden. (mit ddp)

Christina Schultze

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