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Fremdenfeindlichkeit: Gefängnis für Rudower Brandstifter

Das Motiv war Fremdenhass. Davon war gestern auch das Gericht überzeugt. Mit Molotowcocktails hatten Markus P. und Robert H. in Rudow die Häuser von Migranten angegriffen. "Sie warfen Brandsätze, um die Leute zu vertreiben", hieß es im Urteil.

Berlin - Sie haben Schande über unser Land gebracht“, hielten die Richter den 19 und 17 Jahre alten Angeklagten vor. Wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung verhängten die Richter Gefängnisstrafen. Markus P. wurde zu vier Jahren und acht Monaten Haft verurteilt, Robert H. zu drei Jahren und zehn Monaten.

Die beiden Männer hatten sich im Prozess entschuldigt und behauptet, dass sie im Suff und spontan auf die Idee gekommen seien. Das sahen die Richter anders. Bei ihrem zweiten fremdenfeindlichen Angriff, der als Mordversuch verurteilt wurde, sei bereits Stunden zuvor über die Tat gesprochen worden. Damals hatten P. und H. Kontakte zur rechten Szene. P. soll sogar ein halbes Jahr Mitglied der NPD gewesen sein. Die Jugendlichen mit problematischen Familienverhältnissen hätten bei den Rechtsradikalen die Anerkennung gesucht, die sie zu Hause nicht fanden, sagte der Staatsanwalt. Mahnend hieß es im Urteil: „Wer nicht gehalten wird, der wird haltlos.“

In der Nacht vom 21. zum 22. März letzten Jahres zogen sie zu ihrem ersten Anschlag los. Sie hatten zwei Bierflaschen mit Benzin gefüllt, angezündet und auf das Haus einer bosnischen Familie geworfen. Es wurde nur am Wochenende genutzt und stand in jener Nacht leer. Die Brandsätze prallten an der Fassade ab. Einen Monat später sollte wieder „etwas passieren“. Sie schlichen zum Einfamilienhaus einer türkischstämmigen Familie, warfen erneut Molotowcocktails.

Im Prozess behaupteten sie, dass sie nicht mit Bewohnern gerechnet hätten. „Wir wollten nur Rußflecken verursachen. Hätte ich jemanden gesehen, hätte ich niemals geworfen", sagte P. Doch auf dem Grundstück standen zwei Autos. „Sie wollten Angst und Schrecken verbreiten. Den Angeklagten war klar, dass das Haus bewohnt war“, sagte der Staatsanwalt. Es hätten tödliche Folgen eintreten können. „Damit fanden sie sich ab.“

Das Nylondach eines Pavillons brannte durch, dann wurden die Flammen entdeckt. Fünf Personen hielten sich in dem Haus auf. Es sei ein heimtückischer Anschlag aus niederen Beweggründen gewesen, befanden die Richter. Für die Familie ist nichts mehr wie vorher. Angst und Schlaflosigkeit seinen geblieben, sagte der Familienvater.

Markus P. und Robert H. waren sechs Wochen nach dem Anschlag festgenommen worden. Der Staatsanwalt hatte fünfeinhalb und fünf Jahre Haft gefordert. Gegen P. erging eine höhere Strafe, weil er zudem wegen Besitzes von Kinderpornografie verurteilt wurde. Kerstin Gehrke

Kerstin Gehrke

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