zum Hauptinhalt

Gefängnisstrafe: Am Baby abreagiert

Ein Berliner Vater wurde zu knapp drei Jahren Gefängnis verurteilt. Der 29-Jährige hatte seine Tochter heftig geschüttelt.

Fast hätte der Vater seine sechs Wochen alte Tochter zu Tode geschüttelt. Er berief sich vor Gericht auf Panik, Sorge und Unwissenheit. Die Richter hielten das für eine glatte Lüge. „Der Angeklagte hat seine Überforderung an dem völlig hilflosen Säugling abreagiert“, urteilten sie. Gegen den 29-jährigen Wolfgang G. erging gestern wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.

Die kleine Isabella war ein Frühchen. Als sie 1900 Gramm wog, wurde sie aus der Klinik entlassen. Einen Tag später war Wolfgang G. allein mit ihr und seiner dreijährigen Tochter zu Hause. Die Mutter wollte sich wohl mit einer Freundin treffen. Der Vater habe sich in einer Stresssituation befunden, hieß es im Urteil. „Er packte das Baby derart heftig, dass es Hämatome am ganzen Körper erlitt.“ Zudem schüttelte der vierfache Vater sein jüngstes Kind. Mindestens zehn Mal laut Gutachten. G. habe die Nerven verloren, „er handelte gefühllos“, hieß es im Urteil. Das Mädchen erlitt lebensgefährliche Hirnblutungen. Seit dem Vorfall lebt Isabella bei Pflegeeltern.

Den Ärzten im Krankenhaus berichtete G. zunächst von einem angeblichen Sturz vom Wickeltisch. Die schweren Verletzungen passten aber nicht zu dieser Version. Der Vater gab schließlich das Schütteln zu. Zuvor sei ihm das Kind beim Füttern aus dem Arm gerutscht. Als Isabella danach ganz blass gewesen sei, habe er an seinen Sohn gedacht, der 2002 im Alter von zwei Monaten an plötzlichem Kindstod gestorben ist. „Ich habe meine Tochter geschüttelt aus Sorge, dass sie nicht atmen könnte“, erklärte der Vater vor Gericht.

Wie gefährlich das Schütteln von Säuglingen ist, will er nicht gewusst haben. Die Richter nahmen das dem erfahrenen Vater nicht ab. Vielmehr sei es die Überforderung in der Familie und vielleicht auch Frust gewesen, die ihn ausrasten ließen. Die Verteidigerin war dagegen von einem Unfall ausgegangen und hatte Freispruch gefordert.

Kerstin Gehrke

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false