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Haft für 55-Jährigen: An Stieftöchtern vergangen

Die Kinder waren sieben und acht Jahre alt, als die Übergriffe ihres Stiefvaters begannen. Gestern musste sich der 55-jährige Mann aus Wedding für die Taten zwischen 1994 und 1998 vor dem Landgericht verantworten.

Die Kinder waren sieben und acht Jahre alt, als die Übergriffe ihres Stiefvaters begannen. Lange hatten die Mädchen geschwiegen. Gestern musste sich der 55-jährige Mann aus Wedding für die Taten zwischen 1994 und 1998 vor dem Landgericht verantworten. Er bestreite die Vorwürfe, ließ er zunächst über seine Verteidigung erklären. Doch kurze Zeit später legte er doch ein Geständnis ab. Die Richter verhängten wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs von Kindern eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten.

Zu den Taten kam es in der gemeinsamen Wohnung oder in einer Gartenlaube. In jeweils 100 Fällen, so die Anklage, habe sich der Mann an den Mädchen vergangen. Bei einer der Stieftöchter habe er auch Gewalt angewandt, indem er sich mit seinem vollen Körpergewicht auf sie gelegt und sie so an der Flucht gehindert habe. Der Angeklagte hatte sich auf alkoholische Enthemmung berufen. Er will damals bis zu 15 Liter Bier und eine Flasche Schnaps am Tag getrunken haben. Strafmildernd wertete das Gericht vor allem das Geständnis, wodurch den Mädchen Aussagen im Prozess erspart blieben. Außerdem wurde berücksichtigt, dass der Mann aufgrund seines Alkoholkonsums vermindert schuldfähig war, nicht vorbestraft ist und die Taten lange zurückliegen. K. G.

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