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Haftbefehl: Führerscheinfälscher zu fünf Jahren Haft verurteilt

Einem 45-jährigem Mann ist der Handel mit gefälschten Führerscheinen nachgewiesen worden. In seiner Wohnung sei eine sehr gut eingerichtete Druckerwerkstatt gefunden worden. Schätzungen nach soll er mindestens 120.000 Euro Gewinn gemacht haben.

Der Agrartechniker wurde heute vom Landgericht Berlin schuldig gesprochen, falsche amtliche Ausweise beschafft sowie Beihilfe zur Urkundenfälschung geleistet zu haben. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann von Juni 2004 bis März 2006 bundesweit in 111 Fällen an Interessenten ausländische Führerscheine für 1000 bis 2000 Euro verkaufte. Der Gewinn hieraus wird auf mindestens 120.000 Euro geschätzt.

Der Angeklagte habe in seiner Wohnung eine "sehr gut eingerichtete Fälscherwerkstatt" betrieben, die Dokumente selbst hergestellt und entweder persönlich übergeben oder per Post verschickt, hieß es in dem Urteil. Er habe gewusst, dass die Fälschungen dazu dienten, im Bedarfsfall den Besitz eines Führerscheins vorzuspiegeln. Dem Staatsanwalt zufolge wurden gegen alle Erwerber Verfahren eingeleitet.

Der 45-Jährige hatte unter falschem Namen in Tageszeitungen Annoncen geschaltet und darin jenen "kompetente Hilfe" versprochen, die keinen Führerschein besaßen. Vor Gericht war der Angeklagte geständig. Für Fälschertaten in den Jahren von 2001 bis 2004 war gegen ihn bereits im November 2006 eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verhängt worden, welche die Richter ins Urteil einbezogen. Aufgrund einer Persönlichkeitsstörung des Mannes schloss das Gericht eine verminderte Schuldfähigkeit nicht aus. (mit ddp)

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